Urlaub

In den vorgesehenen Kästchen der Vertragsniederschrift ist der dem/der Auszubildenden zustehende Urlaub für jedes Kalenderjahr - nicht Ausbildungsjahr - einzutragen, und zwar Werktage oder Arbeitstage (bitte ankreuzen!). Weitere Einzelheiten zur Berechnung des Urlaubs sind dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder dem Merkblatt über dieses Gesetz zu entnehmen: