
Der Forstwirt/die Forstwirtin ist eine hochqualifizierte Fachkraft mit einer umfassenden Bildung in verschiedensten Bereichen. Das Aufgabengebiet reicht von der Pflanzung unterschiedlichster Baumarten bis hin zur Ernte starker Bäume. Das Hauptaufgabengebiet liegt nach wie vor in der Produktion von verkaufsfertigen Holzsortimenten, die die wichtigste Einnahmequelle für einen Forstbetrieb bedeuten. Die Tätigkeiten sind vielfältig und machen deshalb diesen Beruf an der frischen Luft so attraktiv. Der Beruf erfordert viel Eigeninitiative, Motivation und selbständiges Handeln. Er ist aber auch körperlich anstrengend.
Die Regelausbildung dauert drei Jahre. Bei allgemeiner Hochschulreife, Fachhochschulreife, abgeschlossener Berufsausbildung oder nach einem Berufsgrundbildungsjahr (entsprechende Vorschriften beachten) kann die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin auf zwei Jahre verkürzt werden.
Der/die Auszubildende wird von dem anerkannten Ausbildungsbetrieb, von der Berufsschule und überbetrieblich vom Forstlichen Bildungszentrum für Waldarbeit und Forsttechnik NRW ausgebildet.
In der Ausbildungsordnung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse aufgeführt, die während der Ausbildung vermittelt werden müssen.
1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Berufsbildung
Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht
Soziale Beziehungen
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
2. Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche
Zusammenhänge
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von
Informationen
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge
3. Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
Begründen und Verjüngen von Waldbeständen
Schützen von Waldbeständen
Erschließen und Pflegen von Waldbeständen
Jagdbetrieb
4. Naturschutz und Landschaftspflege
Erhalten, schützen und entwickeln besonderer Lebensräume
Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen
5. Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen
Sortieren und vermessen von Holz
Liefern und lagern von Holz
6. Forsttechnik
Handhabung, Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Geräten
Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen
"Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes" wird im zweiten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Prüflinge erhalten von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als zuständige Stelle eine Prüfungsbescheinigung über ihre erbrachten Leistungen.
Die Prüfungsfächer sind Waldwirtschaft und Landschaftspflege, Holzernte und Forsttechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
Am Ende der Ausbildung wird in den gleichen Prüfungsfächern wie in der Zwischenprüfung eine Abschlussprüfung durchgeführt. Hier wird die Berufsfähigkeit überprüft. Die schriftliche Prüfung erfolgt zentral an einem Tag. Die praktischen Prüfungen mit Prüfungsgesprächen erfolgen an einem weiteren Tag. Anschließend erhält der Prüfling (sofern bestanden) von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen das Prüfungszeugnis und die Urkunde.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den geltenden Tarifbestimmungen. Sie ist in den staatlichen, kommunalen und privaten Ausbildungsbetrieben unterschiedlich. Zurzeit liegt die Vergütung in einem Bereich von 435 € bis 680 €. Die Ausbildungsvergütung steigt in den Ausbildungsjahren an.
Der Forstwirt/die Forstwirtin findet in Nordrhein-Westfalen Arbeitsmöglichkeiten insbesondere im Kommunal- und Privatwald, bei forstlichen Dienstleistungsunternehmen sowie im Garten- und Landschaftsbau. Es besteht auch die Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung kann nach dreijähriger Praxis die Forstwirtschaftsmeisterprüfung abgelegt werden. Darüber hinaus gibt es Fortbildungsmöglichkeiten zum/zur Forstmaschinenführer/in, zum/zur Natur- und Landschaftspfleger/in und zum/zur Zapfenpflücker/in. Nach zweijähriger Berufserfahrung kann man an der Technikerschule in Lohr/Main eine Ausbildung zum/zur Forsttechniker/in machen. Wer mindestens die Fachhochschulreife besitzt, kann ein Studium an einer Fachhochschule im Bereich Forstwirtschaft beginnen oder bei allgemeiner Hochschulreife das Studium der Forstwissenschaft an einer Universität absolvieren.