Vorbereitungslehrgang und Prüfung Natur- und Landschaftspfleger/in

Aufgaben im Naturschutz stellen immer höhere Anforderungen an die in diesem Bereich arbeitenden Menschen. Dabei geht es nicht nur um ökologische Zusammenhänge und Erfordernisse, sondern auch um betriebswirtschaftliches Denken. Wichtige Bereiche sind auch die Informationsvermittlung an die Besucher und die Kommunikation mit Behörden und weiteren Beteiligten bzw. Betroffenen.

Der Vorbereitungslehrgang

Zur gezielten Vorbereitung auf diesen anspruchsvollen Arbeitsplatz, z. B. als Ranger im Natur- und Umweltschutz, aber auch in der Landschaftspflege und den angrenzenden Bereichen, bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie Nordrhein-Westfalen (www.nua.nrw.de) einen Lehrgang mit anschließender Prüfung zum Natur- und Landschaftspfleger an.

Diese Fortbildung umfasst ca. 640 Unterrichtsstunden (ohne Prüfung), die in bis zu 18 Wochen Vollzeitunterricht mit bis zu 40 Wochenstunden angeboten werden. Die Lehrgangsinhalte ergeben sich aus der

Lehrgangsort ist überwiegend das Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse der Landwirtschaftskammer NRW in Bad Sassendorf (www.duesse.de). Dort sind auch Unterbringung und Verpflegung möglich.

Termine

Der nächste Lehrgang findet voraussichtlich im Jahr 2024 statt. Bei Interesse an einem Lehrgang setzen Sie sich bitte mit Ute Messerschmidt unter den unten aufgeführten Kontaktdaten in Verbindung. Stichtag der verbindlichen Anmeldung zum Lehrgang ist der 15. November 2023. Danach wird zeitnah entschieden, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist der Lehrgang stattfinden kann.

Ausschreibung Vorbereitungslehrgang Natur- und Landschaftspfleger/in 2024PDF-Datei 169 KByte

Die Prüfung

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin Aufgaben als Natur- und Landschaftspfleger/in wahrnehmen kann.

Sie wird in folgenden Teilen durchgeführt:

  • Teil I: Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • Teil II: Informationstätigkeit und Besucherbetreuung,
  • Teil III: Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • Teil IV: Wirtschaft, Recht und Soziales.

Zulassungsvoraussetzungen und Vorbereitung

Für eine Zulassung zur Prüfung müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Revierjäger/Revierjägerin, Winzer/Winzerin, Fischwirt/Fischwirtin, Tierwirt/Tierwirtin (Schwerpunkt Schafhaltung) oder Wasserbauer/Wasserbauerin
    und danach
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem der genannten Berufe.
  • Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Erfahrung zeigt, dass die sorgfältige Gestaltung der Praxisjahre von großer Bedeutung für die Vorbereitung auf die Prüfung ist. Die Zeit soll dazu dienen, ein breit gefächertes praktisches Wissen und ausreichende berufliche Erfahrungen zu sammeln. Mögliche Verknüpfungen mit dem Natur- und Umweltschutz bereiten auf die künftige Tätigkeit z. B. als Ranger/in vor.

Aufbauend auf diese gezielte Gestaltung der praktischen Tätigkeit nutzen die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten den von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angebotenen Vorbereitungskurs (siehe oben.).

Inhalte der Prüfung

Die Inhalte der Prüfung sind in der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin vom 6. März 1998 (BGBl. I S. 435)“ festgelegt:

Das Prüfungsverfahren ist in der Prüfungsordnung geregelt:

Zu erbringende Leistungen und ihre Bewertung

Prüfungsteil I: „Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“

  1. Praktische Arbeit:
    Als praktische Arbeit ist eine Aufgabe insbesondere aus dem Bereich Kartieren von Arten oder Biotopen oder Erfassen und Bewerten von Umweltbelastungen im Zeitrahmen von bis zu drei Stunden zu lösen. Die Lösung ist in einem Prüfungsgespräch zu erläutern, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll.
  2. Schriftliche Prüfung:
    Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als drei Stunden dauern.

Prüfungsteil II: „Informationstätigkeit und Besucherbetreuung“

Die Prüfung umfasst eine Informationsmaßnahme, die innerhalb von sieben Tagen vorzubereiten ist. Die Präsentation soll nicht länger als 30 Minuten und die Erläuterung nicht länger als 15 Minuten dauern.

Prüfungsteil III: „Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“

Die Prüfung umfasst eine praktische Arbeit, in der ein Arbeitseinsatz zu planen, durchzuführen und in einem Prüfungsgespräch zu erläutern ist. Die Planung und Durchführung des Arbeitseinsatzes sollen nicht länger als drei Stunden und das Prüfungsgespräch nicht länger als 30 Minuten dauern.

Prüfungsteil IV: Wirtschaft, Recht und Soziales“

  1. Praxisbezogene Aufgabe:
    Diese Aufgabe besteht aus der schriftlichen Lösung eines Fallbeispiels, dessen Ergebnis in einem Prüfungsgespräch zu erläutern ist. Für die Lösung der praxisbezogenen Aufgabe einschließlich des Prüfungsgesprächs stehen bis zu drei Stunden zur Verfügung. Dabei soll das Prüfungsgespräch je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern.
  2. Schriftliche Prüfung:
    Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als zwei Stunden dauern.

Bewertung der Leistungen

Die Note für den Prüfungsteil I: „Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ errechnet sich als arithmetisches Mittel aus der praktischen Arbeit und der schriftlichen Prüfung.

Die Note für den Prüfungsteil IV: „Wirtschaft, Recht und Soziales“ errechnet sich als arithmetisches Mittel aus der praxisbezogenen Aufgabe und der schriftlichen Prüfung.

Die Gesamtnote errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den Noten der vier Prüfungsteile.

Die Prüfung im Überblick:

Prüfungsteil I Prüfungsteil II Prüfungsteil III Prüfungsteil IV
Grundlagen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege Informationstätigkeit und Besucherbetreuung Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege Wirtschaft, Recht und Soziales
Praktische Arbeit
- Durchführung: 3 Std.
  (einschl. 30 Minuten
  Prüfungsgespräch)
Informationsmaßnahme
- Vorbereitung: 7 Tage
- Präsentation: 30 Min.
- Erläuterung: 15 Min.
Praktische Arbeit
- Planung u. Durch-
  führung: 3 Std.
  zzgl. Prüfungs-
  gespräch: 30 Minuten
Praxisbezogene Aufgabe
- Durchführung: 3 Std.
  (einschl. 30 Minuten
  Prüfungsgespräch)
Schriftliche Prüfung
  3 Stunden
Schriftliche Prüfung
  2 Stunden
Ermittlung des Prüfungsergebnisses
Note Prüfungsteil I:
(Praktische Arbeit +
schriftliche Prüfung) / 2
Note Prüfungsteil II:
Bewertung der Informationsmaßnahme
Note Prüfungsteil III:
Bewertung der praktischen Arbeit
Note Prüfungsteil IV:
(Praxisbezogene Aufgabe + schriftliche Prüfung) / 2
Gesamtnote: (Note Teile I + II + III + IV) / 4

Kosten

Für den Gesamtlehrgang entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 5.500 € (2023). Für die Zulassung zur Prüfung und die Durchführung der Prüfung wird eine Gebühr von insgesamt 682 € erhoben. Für eine Wiederholungsprüfung werden 390 € in Rechnung gestellt. Für nachfolgende Jahre kann eine Erhöhung der Prüfungsgebühren nicht ausgeschlossen werden. Weitere Positionen sind Fahrtkosten für Exkursionen sowie individuelle Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Anreise.

Anmeldung zum Lehrgang und zur Prüfung

Für die Anmeldung zum Lehrgang nutzen Sie bitte dieses Formular:

Bitte beachten Sie: Der Lehrgang wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen durchgeführt.

Die Anmeldung zur Prüfung muss mit den erforderlichen vollständigen Unterlagen - siehe Anmeldeformular - der Landwirtschaftskammer NRW vorgelegt werden. Bitte verwenden Sie dieses Formular:

Fördermöglichkeiten

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Sie während der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Prüfung möglicherweise finanziell unterstützt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem

Der Abschluss Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen noch keinem Niveau zugeordnet.

Kontakt

Sie haben weitere Fragen? Ihre Ansprechpartnerin in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Ute Messerschmidt
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-469
E-Mail:  ute.messerschmidt@maillwk.nrw.de