
Der Zierpflanzengärtner kultiviert blühende und grüne Topfpflanzen, Schnittblumen oder Beet- und Balkonpflanzen im Gewächshaus, in geringem Umfang auch im Freiland. Das Arbeitsgebiet umfasst die pflanzliche Erzeugung mit den jeweiligen Kulturtechniken und je nach Betrieb auch Beratung und Verkauf.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet nach der Hälfte der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum Gärtner/zur Gärtnerin. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.
Gärtnerinnen und Gärtner sind in Betrieben in der Produktion, im Verkauf oder im Dienstleistungsbereich tätig. Weitere Tätigkeitsbereiche finden Gärtner/Gärtnerinnen auch in größeren gartenbaulichen Firmen, wie Gartencentern oder Jungpflanzen- und Saatgutfirmen. Aber auch eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst, zum Beispiel in Stadtgärtnereien oder in Garten- und Parkanlagen, ist möglich.