Meisterprüfung im Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Michwirtschaftliche Laborantin

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung und die Prüfungsinhalte sind durch die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin geregelt:

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet aufgrund geringer Nachfrage keinen Vorbereitungslehrgang und keine Prüfung an. Bitte wenden Sie sich an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Milchanalytik in Weidenbach, die als einzige Einrichtung in Deutschland diese Leistungen anbietet. Informationen finden Sie hier:

Fördermöglichkeiten

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können Sie während der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Prüfung möglicherweise finanziell unterstützt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem

Die Meisterprüfung ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet und damit auf einer Ebene z. B. mit dem Bachelor und dem Fachwirt. Mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung kann ein Hochschulstudium in jedem Beruf bzw. Studienfach aufgenommen werden. Einzelheiten dazu regeln die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer. Informationen für Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums:

Informationen für das gesamte Bundesgebiet finden Sie z. B. beim Online-Studienführer:

Kontakt:

Sie haben weitere Fragen? Ihre Ansprechpartnerin in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Britta Gaehtgens
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-460
E-Mail: britta.gaehtgens@lwk.nrw.de