Berufsschulen für die Ausbildung im Beruf Tierwirt/in
Die Berufausbildung findet in Deutschland in anerkannten Ausbildungsbetrieben und in den Berufsschulen statt (Duales System). Die Schulstandorte für Auszubildende aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
Fachrichtungen Rinder- und Schweinehaltung
Berufsschulzentrum
Mittelfeld 50
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: 03491/4205-0
Fax: 03491/4205-77
Fachrichtungen Geflügelhaltung und Schäferei
Berufsbildende Schulen Saalkreis
Außenstelle Merbitz
Im Institut 17
06193
Nauendorf/Merbitz (bei Halle/Saale)
Tel.: 03 46 03/ 24 32 40
Fachrichtung Imkerei
Niedersächsisches Landesinstitut für Bienenkunde
Ausbildungsstätte
für Berufsimker
Herzogin-Eleonore-Allee 5
(Französischer Garten)
29221 Celle
Tel.: 0 51 41/9 05 03-40
Für die meisten Auszubildenden besteht Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht dauert für Jugendliche und Erwachsene in der Regel solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.
Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.
Der Ausbildende muss den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freistellen. Die Zeit dieser Freistellung umfasst den Unterricht einschließlich Pausen und die Wegstrecke zwischen Ausbildungsstätte und Schule.