Beratungstag Schweinehaltung: Vor Ort Kontrolle - wie bereite ich mich vor?

Am 7. Juni 2018 ab 10.00 Uhr findet der Baulehrschau-Sondertag „Schwein“ auf Haus Düsse statt. Zum Thema „Vor Ort Kontrolle - wie bereite ich mich vor?“ sprechen folgende Referenten.

Kontrollen des Veterinäramts in schweinehaltenden Betrieben
Frau Dr. Poppe, Kreisveterinäramt Soest

Wie sieht die CC-Kontrolle der LK NRW aus?
Frau Witt, LK NRW – EU-Zahlstelle, Förderung

Kontrolle des Düngerechts
Herr Fuchs, LK NRW – Stabsstelle Kontrolle Düngeverordnung

Biosicherheit und Hygiene
Frau Dr. Löbert, LK NRW, Schweinegesundheitsdienst
Herr Averberg, LK NRW, Tierhaltung

Landwirte müssen auf ihren Betrieb eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen kennen und einhalten. Manches wird von der EU vorgegeben, manches sind bun-desdeutsche Regelungen, aber auch die einzelnen Bundesländer haben zum Teil unterschiedliche Regelungen, Erlasse und Auslegungen zu den einzelnen Rechtsgebieten.
Seit 2017 scheint sich die Situation zu verschärfen durch die neue Düngeverordnung und die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Aber auch in der Tierhaltung führen zahlreiche Gerichtsurteile und die Antibiotikadatenbank zur Verschärfung bzw. zu einem dichteren Kontrollnetz.

Neben den CC-Verpflichtungen, die sich aus unterschiedlichen Fachrechtsbereichen zusammensetzen und über EU-Fördermaßnahmen und EU-Recht verknüpft sind, bestehen Verpflichtungen, die sich aus dem nationalen Fachrecht ergeben und die Anforderungen des EU Rechts übersteigen können. Eine Ahndung nach dem deutschen Fachrecht erfolgt unabhängig und gegebenenfalls zusätzlich zu den Sanktionen bei CC. Einige beispielhafte prüfungsrelevante Themen aus diesen Bereichen sind:

  • Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
  • Zwischenlagerungen von Festmist und Silage in der Feldflur
  • Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften
  • Regelungen zur Tierkennzeichnung und –registrierung
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Verfütterungsverbote
  • Tierschutz, Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (Beschaffenheit der Böden, das Flächenangebot, tierartgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten, die Beleuchtung, das Stallklima)
  • Amputationsverbot, Anwendungsnachweis von Arzneimitteln
  • gesetzliche Vorschriften bei Transport und Schlachtung
  • Umsetzung aller gesetzlichen Hygienevorschriften

In ihren Vorträgen stellen die Referenten die wichtigen und auffälligen Kriterien in den jeweiligen Fachgebieten vor und geben Hinweise, was eingehalten werden muss und wie eine gute Dokumentation dafür aussehen sollte.

Nach der Mittagspause haben die Besucher in der Baulehrschau die Möglichkeit, sich bei den anwesenden Bauberatern der LWK beraten zu lassen.
Ein Stallrundgang durch den Schweinebereich von Haus Düsse wird angeboten.

Für den Nachmittag können umfangreiche Einzelberatungen - maximal 1 Stunde - nach telefonischer Terminabsprache mit einem Berater vereinbart werden:

  • Bernhard Feller: 0171 2023473
  • Ulrich Averberg: 02945 989764

Dieses Beratungsangebot ist für Landwirte aus Nordrhein-Westfalen kostenlos. Für Landwirte außerhalb von NRW ist die Einzelberatung kostenpflichtig nach der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.