
Voraussetzung für den vollständigen Erhalt aller Direktzahlungen, z.B. der Betriebsprämie oder Eiweißpflanzenbeihilfe, ist die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen. Diese Regelungen gelten auch für weitere Fördermaßnahmen, z.B. den Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichzahlungen für umweltspezifische Einschränkungen oder der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bis hin zu Maßnahmen der Forstförderung. Man spricht dabei von Cross-Compliance-Regelung oder der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen.
Die vollständige Liste der EG-Verordnungen und Richtlinien zu den Cross-Compliance-Regelungen können der Info-Broschüre Cross Compliance entnommen werden. Diese Broschüre ist allen Betrieben als Datei im ELAN-Verfahren zur Verfügung gestellt bzw. mit den Antragsformularen in Papierform von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zugeschickt worden. Die Broschüre ist das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Cross Compliance". Wer keine Broschüre erhalten hat, kann diese hier herunterladen. Weitere Informationen zur Erhaltung von Dauergrünland und zum Erosionsschutz können den entsprechenden Merkblättern entnommen werden.