Neuerungen in ELAN-NRW 2024

Dokumentenbaum

Zur besseren Übersicht und Auffindbarkeit der gesuchten Formulare wurde der Dokumentenbaum umgestellt und übersichtlicher strukturiert. Nach dem Sammelantrag werden Ihnen die Ordner Erschwernisausgleich Pflanzenschutz und Mehrgefahrenversicherung angezeigt. Anschließend folgen die Tierschutzmaßnahmen, Ökologischer Landbau und Vertragsnaturschutz. Die Argraumweltmaßnahmen wurden in die Förderperioden 2023 bis 2027 und 2014 bis 2020 unterteilt. Zuletzt wird das Formular für den Viehbestand aufgeführt. Die Grundanträge werden zu den jeweiligen Maßnahmen angezeigt und besitzen keinen separaten Ordner mehr.

Angebot einer neuen Maßnahme

Im Ordner Sammelantrag wird Ihnen die Mehrgefahrenversicherung angeboten, die in diesem Jahr erstmals über ELAN-NRW beantragt werden kann. Gefördert werden Ausgaben für Versicherungsprämien für in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau), die mindestens zwei der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abdecken.

Angabe der HIT-Betriebsstättennummern

In den Formularen Viehbestand, Auszahlungsantrag Bedrohte Haus- und Nutztierrassen, Antrag Sommerweidehaltung und Grundantrag Bedrohte Haus- und Nutztierrassen ist es nicht mehr erforderlich, HIT-Betriebsstättennummern anzugeben. Ihre Hauptbetriebsstättennummer wird in dem Formular „Unternehmerdaten“ angezeigt. Ihre weiteren Betriebsstätten sind in dem Formular “Weitere Betriebsstätten“ hinterlegt. Bitte überprüfen Sie die Angaben und nehmen erforderliche Änderungen in der HIT und in dem Formular “Weitere Betriebsstätten“ vor.

Änderungen im Formular Nachweis aktiver Betriebsinhaber

In dem Formular „Nachweis aktiver Betriebsinhaber“ ist es erforderlich, dass Sie die Unternehmernummer bzw. Unternehmensnummer der SVLFG angeben, wenn eine Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Unfallversicherung vorliegt. Des Weiteren wurden die Nachweismöglichkeiten erweitert. Falls Sie nicht in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind, besteht die Möglichkeit des Nachweises, sofern ganzjährig eine sozialversicherte Arbeitskraft zusätzlich im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt wird, Sollten keine Änderung der Angaben zur Mitgliedschaft in der Unfallversicherung gegenüber dem Vorjahr vorliegen, ist dieses im Antrag anzugeben und die Einreichung des Berufsgenossenschaftsbescheides entfällt dann in aller Regel.

Informationen im Flächenverzeichnis

Im Flächenverzeichnis erhalten Sie in der Spalte 6 die Informationen, ob der Schlag in einem Feuchtgebiet oder Moor liegt. Trifft dies nicht zu, wird in der Spalte keine Angabe vorgedruckt. Sofern ein Schlag betroffen ist, sind bestimmte Auflagen einzuhalten.

Neue Kulissen wurden aufgenommen

Die Kulissen „Fruchtwechsel Drei-Jahres-Prüfung (GLÖZ 7)“ und die „Tonkulisse“ wurden neu in die Legende aufgenommen. In der Kulisse „Fruchtwechsel Drei-Jahres-Prüfung (GLÖZ 7)“ werden diejenigen Flächen vorgeblendet, auf denen in diesem Jahr Fruchtwechsel erfolgen müssen. Die „Tonkulisse“ zeigt mit unterschiedlichen Farben an, welchen Tongehalt die Böden aufweisen. Die Tongehalte der jeweiligen Farben sind in der Legende aufgeschlüsselt. Diese Kulisse dient als Information, welche Flächen als schwere Böden gelten. Für diese Flächen existieren verschiedene Ausnahmeregelung im Rahmen der Konditionalität.

Die Kulisse „GIS-Fehler“ und die zugehörige Informationsebene „Fehlerpunkte (GIS-Fehler)“ wurden ebenfalls in die Legende ergänzt.

Tierangabe in der Anlage ÖR4

Ab diesem Jahr können Sie direkt in dem Formular der „Anlage ÖR4“ die erforderlichen Angaben zum Durchschnittsbestand an raufutterfressenden Tieren machen. Sie müssen für die Beantragung nicht mehr das Formular „Viehbestand“ ausfüllen.

Funktionen in den Formularen Antrag auf Zahlung für Mutterschafe und –ziegen und Antrag auf Zahlung für Mutterkühe erweitert

Bei den gekoppelten Einkommensstützungen wurden einige Änderungen umgesetzt. So kann jetzt in den Formularen „Antrag auf Zahlung für Mutterschafe und –ziegen“ und „Antrag auf Zahlung für Mutterkühe“ nach Ohrmarken/Identifikationsnummern gesucht werden. Außerdem ist es im Formular „Antrag auf Zahlung für Mutterschafe und –ziegen“ möglich, über den Button „Übernahme von Tieren des Vorjahres“ die Tiere, die im letzten Jahr als förderfähig eingestuft wurden, in Ihre Tieraufstellung zu übernehmen. Des Weiteren ist es möglich im Formular „Antrag auf Zahlung für Mutterkühe“ den Kalbungsnachweis als PDF-Dokument hochzuladen und mit einzureichen. Ferner wurde eine Funktion integriert, mit der Sie Daten für mehrere Zeilen gleichzeitig übernehmen können.

Grundanträge für die Anlage mehrjähriger Buntbrachen

Es können in diesem Jahr wieder Grundanträge für die Anlage mehrjähriger Buntbrachen gestellt werden.

Lageprüfung für Agrarumweltmaßnahmen

Für die Maßnahmen „Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen“, „Anlage mehrjähriger Buntbrachen“, „Anlage von Erosionsschutzstreifen“ und „Anlage von Uferrandstreifen“ erfolgt eine Lageprüfung auf die festgestellten Flächen des Auszahlungsantrages aus dem Vorjahr. Sie werden durch Fehlermeldungen darauf hingewiesen, wenn hier Differenzen vorliegen. Im GIS können in der Legende die entsprechen Kulissen zur Hilfestellung eingeblendet werden.

Flächengebundene Beantragung von Grundanträgen

Für die Grundanträge „Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen“, „Anlage mehrjähriger Buntbrachen“, „Anlage von Erosionsschutzstreifen“ und „Anlage von Uferrandstreifen“ ist eine flächengebundene Beantragung notwendig. Wenn Sie diese Flächen bereits bewirtschaften, können Sie diese in Ihrem Flächenverzeichnis oder GIS mit der jeweiligen Bindung kennzeichnen. Diese Flächen werden automatisch in die obere Flächenaufstellung des Formulars übertragen. In den Formularen ist eine zweite Flächenaufstellung vorhanden, in der Sie zusätzliche Flächen eintragen können, die bisher noch nicht Teil Ihres Flächenverzeichnisses sind. Hierzu klicken Sie unterhalb der Flächenaufstellung auf „Zeile hinzufügen“ und geben die erforderlichen Daten an.

Ausnahmeregelungen für GLÖZ 8

Die Erbringung von 4% nicht produktiven Flächen können zusätzlich zu den Kulturarten 62 oder 66 auch durch den Anbau von Leguminosen und/oder Zwischenfrüchten erbracht werden. Im Flächenverzeichnis sind die Flächen, die für GLÖZ 8 berücksichtigt werden sollen, sind in den Spalten 18 und 19 zu kennzeichnen.