Frist zur Antragstellung läuft bis zum 16. Mai

Der Antrag auf Flächenbeihilfen ist in diesem Jahr bis einschließlich zum 16. Mai zu stellen. Damit nicht leichtfertigt auf Fördergelder verzichtet wird, sollte im eigenen Interesse dieser wichtige Termin nicht versäumt werden.

Hierbei sind der Sammelantrag und die meisten Auszahlungsanträge im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen mittels des ELAN-Programms einzureichen. Später eingehende Anträge sind prozentual zu kürzen und ab dem 11. Juni aufgrund der Fristüberschreitung ganz abzulehnen. Nur eine fristgerechte Antragstellung mit allen notwendigen Unterlagen ist Grundlage für die Auszahlung. Der Antrag kann, wie in den Vorjahren, nur mittels der elektronischen Antragssoftware (ELAN) gestellt werden, gegebenfalls notwendige Unterlagen in Papierform, beispielsweise Nachweise, Bestätigungen, Ökobescheinigungen oder Pachtverträge, sind der Kreisstelle fristgerecht vorzulegen.

Im Vorfeld der Antragstellung sollten im eigenen Interesse die zum Antrag gehörenden Merkblätter und der Ratgeber Förderung aufmerksam gelesen werden. Ebenso lohnt sich ein Blick in die Rubrik ELAN NRW. Hier finden Sie Hilfe und Tipps zur elektronischen Antragstellung sowie erklärende Videos zum ELAN-Antragsverfahren.

Des Weiteren beantworten ihnen die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer telefonisch Rückfragen. Außerdem steht die zentrale Telefon-Hotline bis zum 16. Mai für die Beantwortung von Fragen rund um die Antragstellung unter der Nummer 0251 2376-201 zur Verfügung. Diese Hotline ist montags bis donnerstags von 08.00 - 16.00 Uhr und freitags von 08.00 - 13.00 Uhr erreichbar.

Es ist nur die Person antragsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung sich offiziell und nachweislich, beispielsweise durch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, niedergelassen hat und bis zum Antragsende am 16. Mai Betriebsinhaber ist. Sollte ein Betriebswechsel vorliegen, so muss der Betriebsübernehmer sich rechtzeitig vor der Antragstellung an die Kreisstelle wenden, damit eine neue Unternehmer- und ZID-Nummer zugewiesen werden kann. Mittels der neu zugewiesenen Nummer und der namentlichen Registrierung des Betriebsübernehmers ist dann der Antrag zu stellen. Eine einfache Mitteilung über den Betriebswechsel nach einer Antragstellung ist nicht ausreichend. Der Antrag gilt dann als nicht gültig gestellt und muss abgelehnt werden.

Unabhängig von der Antragsfrist können bis zum 31. Mai noch einzelne Flächen ohne Kürzungen geändert oder nachgemeldet werden. Diese Antragsänderungen sind ab diesem Jahr ebenfalls über das ELAN-Programm einzureichen. Zu diesem Zweck rufen Sie das eingereichte Formular erneut auf, tragen ihre Änderungen ein und reichen den gesamten Antrag, auch die Teile ohne Änderungen, erneut ein.

Flächen, welche zwischen dem 1. und 10. Juni nachgemeldet werden, erhalten eine Kürzung von einem Prozent des diese Fläche betreffenden Auszahlungsbetrages je Arbeitstag. Sollten nach der Einreichung noch Fehler im Antrag festgestellt werden, so sind diese innerhalb einer Frist von 3 Tagen der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer mitzuteilen. Eine sanktionsfreie Korrektur des Antrags ist dann noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, es sei denn, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer hat sie nicht bereits auf die Unregelmäßigkeit hingewiesen oder es wurde bereits eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt.

Eine mögliche Vereinbarung zur Übertragung von Zahlungsansprüchen muss spätestens bis zum 31. Mai abgeschlossen und in der Regel dann auch in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (www.ZI-Daten.de) in der Rubrik Meldeprogramm verbucht sein. Zahlungsansprüche, die verspätet übertragen werden, können im diesjährigen Antragsverfahren keine Berücksichtigung finden. Der Handel muss ordnungsgemäß durch beide Vertragspartner in der ZID fristgerecht eingetragen sein. Die Zahlungsansprüche werden nur noch dieses Jahr benötigt, ab 2023 werden die Zahlungsansprüche abgeschafft,

Sollten sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, so wenden sie sich an ihre zuständige Kreisstelle und haben Sie bitte Verständnis, wenn aufgrund der großen Nachfrage nicht alle Terminwünsche realisiert werden können oder es zu Wartezeiten kommen kann. Vor einem solchen Termin empfiehlt es sich zur Vereinfachung der Mithilfe, die bewirtschafteten Flächen und die entsprechende Nutzung sowie weiterer benötigter Angaben bereits notiert zu haben.

Stand: 20.04.2022

Autor: Roger Michalczyk