Aktuelle Hinweise
- Landschaftselemente - was ist zu beachten? (13.03.2013)
Aufgrund der letzten Anpassung der förderrechtlichen Definitionen von Landschaftselementen sind diese nun ausnahmslos Cross-Compliance (CC) relevant. Sofern sie Teil einer beihilfefähigen Fläche sind, können diese beantragt werden.
- Antragsverfahren zur Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen bei Erosionsgefährdung auf Schlagebene (19.12.2011)
Die Landeserosionsschutzverordnung NRW bietet die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen für einzelne Schläge von den Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen der Erosionsgefährdung befreien zu lassen. Wichtig ist, sich vor der Antragstellung genau zu informieren und zu überlegen, ob diese Ausnahmegenehmigung tatsächlich benötigt wird.
- Cross Compliance - Regelungen: Erosionsschutz und Erhaltung von Dauergrünland (01.03.2011)
In den Flächenverzeichnissen für das Antragsverfahren 2011 befinden sich wie schon im letzten Jahr Angaben, die die Einstufung von bestimmten Flächen widerspiegeln. Zum einen sind dies Angaben, ob bestimmte Feldblöcke in einer Erosionsgefährdungskulisse liegen, zum andern die Zugehörigkeit von Schlägen zur Dauergrünlandkulisse.
- Umbruchverbot für Dauergrünland angeordnet (11.02.2011)
Ab dem 11. Februar 2011 gilt ein Umbruchverbot für Dauergrünland. Dauergrünland darf demnach nicht mehr in eine andere landwirtschaftliche Nutzung überführt werden. Dies betrifft alle Landwirte, die EU-Direktzahlungen erhalten sowie Zuwendungsempfänger, die an flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen.