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Betriebsführungsdienste

Zuwendungen zum Aufbau von Betriebsführungsdiensten

Regelung gültig bis 2006 (2007 – 2011 ausschließlich Auszahlungen)

Rechtsgrundlage


Was wird gefördert?

Zuwendungszweck ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Existenzfähigkeit und Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch begleitende Beratung und laufende Kontrolle der Betriebsabläufe zur Unterstützung des produktionstechnischen, wirtschaftlichen, finanziellen und verwaltungstechnischen Betriebsmanagements sowie des Qualitäts- und Umweltmanagements. Zuwendungsfähig sind Ausgaben landwirtschaftlicher Betriebe, die Leistungen eines Betriebsführungsdienstes in Anspruch nehmen. Dazu gehören insbesondere


Wer wird gefördert?

Landwirte im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG),

Betriebsführungsdienste können folgende Gruppen von Betrieben umfassen:

1. Betriebe, die eine Datengrundlage schaffen.
Mindestvoraussetzungen:

2. Betriebe mit Anforderungen, die sich verpflichten, eine gesamtbetriebliche Auswertung sowie eine betriebswirtschaftliche und/oder produktionstechnische Intensivberatung durchführen zu lassen.
Mindestvoraussetzungen:


Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss bis zur Höhe von 80 % der für den Betrieb entstehenden Kosten und Beiträge, maximal im

  1. Jahr 600 €
  2. Jahr 500 €
  3. Jahr 500 €
  4. Jahr 450 €
  5. Jahr 450 €

Dauer der Zuwendung: maximal 5 Jahre


Fristen

Die Bewilligungsstelle kann Verwaltungsfristen festlegen. Information, Beratung und Vordrucke erhalten Interessenten bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer.


Anträge / Anlagen

Der Antrag ist nach Muster bei der bearbeitenden Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erhältlich und dort einzureichen.

Die Zuschüsse werden auf Antrag nach Muster auf das vom Zuwendungsempfänger angegebene Konto ausgezahlt. Die Auszahlung der Zuwendung bzw. von Zuwendungsteilbeträgen erfolgt ausschließlich aufgrund geleisteter Zahlungen des Zuwendungsempfängers. Rechnungsbelege für Mittelanforderungen sind im Original vorzulegen und müssen Zahlungsbeweise enthalten. Bewilligungsbehörde ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter.


Auflagen / Verpflichtungen

Betriebsführungsdienste müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:


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