Extensive Grünlandnutzung

Förderung von Agrarumweltmaßnahmen - Extensive Grünlandnutzung

Gegenstand der Förderung

Förderfähig ist die extensive Bewirtschaftung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes durch eine eingeschränkte Düngung, den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und einen reduzierten Viehbesatz.

Die Förderung beantragen können Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.


Änderungen aufgrund der GAP-Reform ab dem Verpflichtungsjahr 2023

Wird die Maßnahme mit der Öko-Regelung 4 – Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes kombiniert, verringert sich der Prämiensatz für die AUM-extensive Grünlandnutzung um den Betrag der für die Öko-Regelung gezahlt wird.


Höhe der Zuwendung

Die Höhe der jährlichen Zuwendung beträgt 150 € je ha Dauergrünland.


Auflagen / Verpflichtungen

Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass die Zuwendungsempfängerin / der Zuwendungsempfänger

  • im Gesamtbetrieb jährlich im Durchschnitt einen Viehbesatz von mindestens 0,60 und höchstens 1,40 raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) je Hektar Dauergrünland einhält.
  • kein Dauergrünland in Ackerland umwandelt und kein Dauergrünland umbricht.
  • das Dauergrünland mindestens einmal jährlich nutzt.

Auf dem gesamten Dauergrünland des Betriebes darf bzw. dürfen:

  • keine Mineraldünger, die Stickstoff enthalten und keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. In Ausnahmefällen können Pflanzenschutzmittel nach Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde ausgebracht werden. Für diese Flächen entfällt im Jahr der Anwendung die Förderung.
  • keine organischen oder organisch-mineralischen Düngemittel gemäß Anlage 1 Abschnitt 3 der Düngemittelverordnung ausgebracht werden - außer Wirtschaftsdünger gemäß § 2 Nummer 2 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009.
  • nicht mehr Wirtschaftsdünger ausgebracht werden, als es dem Dunganfall eines Gesamtviehbesatzes von 1,40 Großvieheinheiten (GVE) je Hektar entspricht.
  • keine Beregnung oder Meliorationsmaßnahmen durchgeführt werden.

Anträge / Anlagen

Stand: 28.02.2023