Wasserschutzzonen

Zone I: Fassungsbereich
Der Fassungsbereich soll den Schutz der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlage
vor jeglicher Verunreinigung gewährleisten.
Zone II: Engere Schutzzone
Durch Auflagen soll das geförderte Wasser vor bakteriellen Beeinträchtigungen geschützt werden. Bei Eintritt in die Zone II fließt das Wasser in rund 50 Tagen bis zur
Förderanlage. Teilweise wurden Bewirtschaftungsbeschränkungen verfügt.
Zone III: Weitere Schutzzone
Hierdurch soll insbesondere der Schutz vor schwer abbaubaren chemischen oder
radioaktiven Verunreinigungen gewährleistet werden. Die Zone III kann weiter als 2 km reichen.
Die Kalksteinverwitterungsböden im Höhengebiet des Kreises erschweren jedoch eine exakte Bestimmung von Schutzgebieten, da die unterirdische Fließgeschwindigkeit stark niederschlagsabhängig ist.