Bei Befahrbarkeit der Flächen ohne morgendlichen Frost sollte lediglich die frühe Axialbehandlung durchgeführt werden. Mit abklingenden Nachtfrösten kann eventuell noch Attribut in pur AHL zum Einsatz kommen. Längere Schönwetterphasen mit günstigen Anwendungsterminen für Atlantis sind zurzeit nicht in Sicht.
In den letzten Tagen sind auf den humosen leichten Standorten deutlich zunehmende Auswinterungsprobleme durch Wurzelschwäche in der Wintergerste zu beobachten. Hier sollten Behandlungen mit Mangan ergänzt um weitere Mikronährstoffe (siehe Empfehlungen Vorwoche) möglichst zügig durchgeführt werden. Allerdings muss eine Blattaufnahme der Nährstoffe sichergestellt werden, so dass nicht bei Frost behandelt werden kann.
Sofern eine Befahrbarkeit gegeben ist, kann in den Niederungslagen mit der Andüngung begonnen werden. In höheren Lagen ist noch keine Eile geboten. Vielfach sind die Böden aber noch wassergesättigt und somit nicht aufnahmefähig. Wird der Frost genutzt, sollte sichergestellt sein, dass keine Wasserlachen bzw. Eisflächen vorhanden sind.
Grundsätzlich sollte die Bemessung der Stickstoffdüngung nach der Sollwertmethode durchgeführt werden. Dabei wird von dem Sollwert der im Boden noch vorhandene Stickstoff abgezogen. In diesem Jahr liegen die N-Vorräte der Böden auf einem schwach durchschnittlichen Niveau mit allerdings sehr großen Schwankungen je nach Standort (siehe Nmin-Richtwerte). Um gezielt diese Reserven mit in die Düngeplanung einzubeziehen sind eigene Untersuchungen angeraten. Dieses gilt insbesondere für bessere und tiefgründige Standorte. Eigene N min-Untersuchungen sind nur vor einer Düngung sinnvoll. Da die Proben in einer geschlossenen Kühlkette transportiert werden müssen, ist die Beauftragung eines Probenehmers angeraten. Die Beprobungsaufträge können von der LUFA unter Tel.: 0251-2376-595 vermittelt werden. Auf der Seite www.Nmin.de kann aus eigenen Untersuchungen oder aus Durchschnittswerten der Düngebedarf ermittelt werden.
Die durchwurzelten oberen 30 cm weisen recht einheitliche Gehalte von 10 bis 20 kg/ha an, so dass bei der Andüngung die unterschiedlichen Reserven noch nicht berücksichtigt werden brauchen. Gerste, Roggen und Triticale sollten mit ca. 50 bis 60 kg/ha und Weizen mit 60 bis 70 kg/ha N angedüngt werden. Zuschläge um schlechte Bestände aufzupäppeln dürften nur selten notwendig sein, da die Vorwinterentwicklung ausreichend war und der Schnee Auswinterungen im größeren Maße verhindert hat. Dort wo schon Gülle ausgebracht wurde ist keine Eile geboten. Hier kann ohne weiteres bis zum deutlichen Einsetzen der Vegetation mit der ergänzenden Mineraldüngung gewartet werden. Die Gülledüngung ist überall bei verlustarmer Witterung erfolgt und kann daher mit dem Ammoniumanteil voll angerechnet werden. Die Andüngung zu diesem noch pünktlichen Zeitpunkt kann unabhängig von der Stickstoffform erfolgen. Auch für nitratfreie Dünger wie Harnstoff oder Schwefelsaures Ammoniak sind höhere Gaben wegen der langsameren N-Wirkung nicht notwendig.
Bei allen Getreidearten ist zudem auf eine ausreichende Schwefelversorgung zu achten. In Versuchen konnte mit 15 kg/ha S bereits eine ausreichende Versorgung erzielt werden. Geringe Schwefelreserven aufgrund von Smin-Messungen weisen darauf hin, dass auch Winterweizen im zunehmenden Maße mit Schwefel versorgt werden sollte. Nur auf besseren, tiefgründigen Böden nach Raps oder Rüben hat sich eine S-Düngung bisher selten gelohnt. Hier kann mit geringen Gaben S-Gaben über EPSO während der Vegetation in der Regel der S-Bedarf gedeckt werden.
Der im Herbst oft massige Raps ist stark zurückgefroren. Die Pflanzen sind aber kräftig und gut bewurzelt. Ein Zuschlag bei der Sollwertkorrektur für schwache Bestände ist daher nicht notwendig. Die abgefrorenen Blätter werden sehr schnell zersetzt und stehen den Pflanzen als N-Quelle wieder zur Verfügung. Die Andüngung kann standardmäßig mit 70 bis 100 kg/ha N erfolgen. Raps sollte aufgrund seiner hohen S-Bedürftigkeit in der ersten oder zweiten N-Gabe 30 bis 40 kg/ha S erhalten. Schwefel aus anderen Düngern wie Kornkali kann voll angerechnet werden.
Entgegen den ersten Mitteilungen der Firma Feinchemie ist die neu zugelassene Kartoffelbeize Magnate 100 SL nur zur Anwendung vor dem Legen mit der ULV-Technik (Mantis-/Mafex-Geräte), möglich. Eine Applikation beim Legen, d.h. an der Legemaschine ist zurzeit nicht erlaubt!