Fragen und Antworten zur neuen Düngeverordnung

Der nachfolgende Fragenkatalog zur Düngeverordnung 2020 erläutert die wichtigsten Fragen, die bisher von Landwirten und Beratern an die neue Düngeverordnung gestellt wurden. Weitere Fragen von allgemeiner Bedeutung werden fortlaufend in den Katalog aufgenommen. Die vorliegenden Antworten verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen durch Bund und Land.



Welche Bedeutung hat die Düngebedarfsermittlung gemäß DüV-2020?

Ab wann muss eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden?

In welcher Form und in welchem Umfang muss die Düngebedarfsermittlung erstellt werden?

Welche Ausnahmen gibt es bei der Herbstdüngung?

Sind eigene Nmin-Werte rechtsverbindlich, wenn diese höher ausfallen als die Richtwerte?

Muss man für kleine Schläge (>1 ha) eine Düngebedarfsermittlung erstellen?

Gibt es bei der DBE N einen Zuschlag bei nieriegen Humusgehalten im Boden?

Wie wird der Düngebedarf für eine Mischung aus E- und C-Weizen berechnet?

Wie kann ich einen nachträglich eintretenden höheren N-Düngebedarf feststellen bzw. ermitteln?

Wie ist bei der DBE mit höherern betrieblichen Durchschnittserträgen umzugehen?

Wie ist mit Bodenuntersuchungen bei neuen Flächen als auch bei Tauschflächen zu verfahren?

Wie sind die Regelungen für die Düngebedarfsermittlung beim Anbau von zweiten Hauptkulturen?

Wie ist die Düngebedarfsermittlung zu erstellen, wenn vor Mais im gleichen Jahr Gras noch gedüngt und geerntet wird?

Muss bei Grünland und Futterflächen für jede einzelne Düngung nach jedem Schnitt eine eigene Düngebedarfsermittlung erstellt werden?

In welcher Höhe muss der Stickstoff bei einer Düngung zu Grünland im Herbst nach der letzten Nutzung bei der Bedarfsermittlung im Frühjahr angerechnet werden?

Mit wie viel Stickstoff dürfen die Grünlandflächen zum 2. oder 3. Schnitt gedüngt werden?

Wie werden bei einer Düngebedarfsermittlung die Abzüge der unterschiedlichen Zwischenfrüchte berechnet? ?

Wie wird mit Kompost und Champost bei der Erstellung von Düngebedarfsermittlungen umgegangen?

Wie wird mit Festmist von Huf- oder Klauentieren bei der Erstellung von Düngebedarfsermittlungen umgegangen?

Was muss ich bei der DBE N für Zwischenfrüchte beachten?

Was passiert in Trockenjahren mit der Ertragsanpassung bei der Düngebedarfsermittlung?

Muss ich zu Zwischenfrüchten eine DBE für Phosphat machen?

Darf der Düngebedarf auf Nitratbelasteten Flächen überschritten werden, wenn er im Gegenzug auf Nicht-Nitratbelasteten Flächen unterschritten wird?

Wie sollen Nmin-Proben aus flachgründigen Böden gezogen werden?

Welche Daten kann ich nehmen, wenn die Nmin-Richtwerte bei der Düngebedarfsermittlung noch nicht vorliegen?

Was passiert, wenn ich eine Kultur habe, für die kein 5-jähriger Nmin-Richtwert vorliegt, beispielsweise Ackergras?

Sind eigene Nmin-Proben auf nitratbelasteten Flächen verpflichtend?

Wann müssen Nmin-Bodenproben gezogen werden??

Wie wird es gehandhabt, wenn für einen Schlag mehrere Bodenproben vorliegen?

Wenn ich Wirtschaftsdünger einsetze, muss ich dann eigene Analysenergebnisse über deren Nährstoffgehalt haben?

Wie lange muss eine Zwischenfrucht stehen?

Wird eine Untersaat als Zwischenfrucht anerkannt?

Ist die Bearbeitung einer Zwischenfrucht in Form von mulchen, zerkleinern, walzen, schlegeln o. Ä. auf Nitratbelasteten Flächen vor dem 15. Januar zulässig?

Gilt Ausfallraps oder –getreide als Zwischenfrucht vor Sommerungen in Nitratbelasteten Gebieten?

Muss Gülle im Frühjahr, die auf eine wachsende, noch nicht vollständig abgefrorene Zwischenfrucht aufgebracht wird, eingearbeitet werden?

Gilt Wanderschäferei als Zwischenfrucht-Futternutzung?

Muss ich in Nitratbelasteten Gebieten vor Sommerungen eine Zwischenfrucht anbauen?

Muss ich vor einer Herbstdüngung auch eine Düngebedarfsermittlung N und P2O5machen?

Wie dürfen einjährige Gräser zur Futternutzung im Herbst gedüngt werden, wenn noch ein Schnitt gemacht wird?

Wenn nach einer frühen Getreideernte Feldfutter angebaut und noch im Herbst geerntet wird, dürfen dann auch nur maximal 30 kg/ha Ammonium-N oder 60 kg/ha Gesamt-N gedüngt werden?

Darf eine Sommerzwischenfrucht (Wintergerste-Sommerzwischenfrucht-Winterweizen) mit sehr kurzer Standzeit gedüngt werden?

Ist es unter der Definition „Feldfutter“ auch möglich, beispielsweise Triticale anzubauen, die dann im Frühjahr als Grünfutter genutzt wird oder in die Biogasanlage geht?

Darf Grünroggen im Herbst angedüngt werden?

Was ist bezüglich Düngung, Sperrfrist und Düngebedarfsermittlung bei der Zweiten Hauptkultur Welsches Weidelgras nach der Getreideernte, mit Nutzung im Herbst(mehrj. Nutzung) zu beachten?

Darf ich eine Mais-Untersaat nach der Maisernte düngen?

Wann und aus welcher Bodentiefe muss die vorgeschriebene herbstliche Nmin-Analyse zu Winterraps in Nitratbelasteten Gebieten erfolgen?

Wann und wo darf nach DüV-2020 im Herbst Festmist von Huf- oder Klauentieren aufgebracht werden?

Dürfen Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Komposte/Champost auf Nitratbelasteten Flächen auch zu anderen Kulturen als zu Zwischenfrüchten mit Futternutzung aufgebracht werden?

In welchem Zeitraum ist die Aufbringung auf Grünland auf 80 kg N/ha beschränkt?

Gelten die Sperrfristen für den gesamten Betrieb oder nur für die einzelnen Flächen/Feldblöcke?

Kann die Sperrfrist für den Kompost auch verschoben werden?

Was muss ich bei der Ermittlung des N-Düngebedarfs zu den Ausnahmen von der Sperrfrist beachten??

Wann gilt der Boden als gefroren und wie ist gefrorener Boden definiert?

Kann auf Raureif ohne Bodenfrost AHL aufgebracht werden?

Gibt es Ausnahmemöglichkeiten, um von der in Anlage 3 der Düngeverordnung dargestellten Mindestwirksamkeit in Höhe von 50 % bei flüssigen Rückständen aus Biogasanlagen abzuweichen?

Wird Feldfutter bezüglich der Mindestwirksamkeiten wie Grünland eingestuft?

Was ist beim Einsatz von Carbokalk gemäß DüV 2020 zu beachten?

Gelten für festen Klärschlamm auch die Kriterien des § 6, Absatz 8 der Düngeverordnung (Vorgaben für die Herbstaufbringung)?

Darf Klärschlammkompost nach der Hauptfruchternte ausgebracht werden?

Können separierte Biogasreste als Kompost bzw. Festmist eingestuft werden?

Sind in § 12 Absatz 2, 1. Satz der DüV nur flüssige Gärrückstände oder sind hier flüssige und feste (abgepresste) Gärrückstände gemeint?

Welchen Lagerraum muss der Betrieb vorweisen, wenn die Betriebsflächen in unterschiedlichen Gebietskulissen liegen?

Gilt auf Nicht-Nitratbelasteten Flächen weiterhin die Regelung, dass Festmist von Huf- oder Klauentieren bei Aufbringung nach der Maisernte nicht eingearbeitet werden muss??

Gilt die Abstandsvorgabe auch bei wechselnden Neigungsgraden für den gesamten Schlag?

Warum ist beim Phosphat-Düngebedarf von Zwischenfrüchten eine 0 ausgewiesen?

Darf eine Kultur mit Ernteverzicht gedüngt werden?

Welche Weizenqualität soll für die DBE gewählt werden? ?

Befreit eine späte Flächenübernahme im Herbst vom verpflichtenden Zwischenfruchtanbau im Nitratbelasteten Gebiet wenn die nachfolgende Sommerung gedüngt werden soll?

Gilt für Nitratbelastete Gebiete weiterhin der fixe Zeitraum vom 2015 – 2019, aus dem das 5-jährige Ertragsniveau errechnet werden muss?


Stand: 01.02.2024