
Soll aus dem Ausland Wirtschaftsdünger importiert werden, muss das Nährstoffaufnahmekontingent der Flächen berechnet werden. Das von der Kreisstelle ausgestellte Nährstoffaufnahmekontingent muss mit dem Importantrag beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Dazu steht ein Datenerhebungsbogen zum Herunterladen bereit.