Wie viel Gülle darf ausgebracht werden?

Insgesamt darf nur so viel Gülle ausgebracht werden, wie die Pflanzen an Nährstoffen aufnehmen können. Dies ist gesetzlich über die sogenannte „Gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft geregelt. Dazu gehört, dass bestimmte rechtliche Anforderungen aus den Bereichen Pflanzenschutz, Düngung, Boden- und Wasserschutz eingehalten werden müssen. Für die Gülledüngung heißt das, dass ein Zuviel an Nährstoffen und das Abschwemmen der Gülle in Grund- und Oberflächengewässer vermieden werden muss. Es muss weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vieh und Fläche eingehalten werden. Zusätzlich ist die Menge an Nährstoffen, die jährlich und auch in einem Drei-Jahreszeitraum ausgebracht werden darf, gesetzlich begrenzt. Geregelt wird das Ganze über die Düngeverordnung. Hierzu muss in der Regel jeder landwirtschaftliche Betrieb für jede Fläche eine kulturbezogene und ertragsabhängige Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat erstellen. Zusätzlich müssen alle Düngemaßnahmen innerhalb von zwei Tagen nach der Aufbringung flächenbezogen dokumentiert werden. Dazu mehr bei den rechtlichen Grundlagen. Betriebe, die zu wenig Flächen haben, um ihre Gülle darauf auszubringen, müssen ihre Gülle abgeben.

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