Feldbesichtigung von Winterrapsvermehrungsflächen

Vermehrungsfläche Winterraps

Im Rahmen der Saatgutanerkennung werden die Vermehrungsflächen von Winterraps mindestens zweimal bei Liniensorten und viermal bei Hybridsorten besichtigt. Die erste Besichtigung findet bereits im Herbst statt und wird je nach Wachstumsverlauf und Entwicklungsstand in den nächsten Wochen durchgeführt. Die Vermehrungsflächen sind rechtzeitig vor Beginn der Feldbesichtigung durch Schilder zu kennzeichnen (Fruchtart, Sorte, beantragte Kategorie, Anschriften von Vermehrer und VO-Firma, Schlagbezeichnung, Schlaggröße). Die Schilder werden üblicherweise durch die Züchter bzw. VO-Firmen zur Verfügung gestellt. Nachkontrollen bzw. Nachbesichtigungen z.B. wegen fehlender Beschilderung sind gebührenpflichtig (34 € je Schlag).

Schon im Herbst wird auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestentfernung geachtet. Zu diesem Termin lassen sich der Kulturzustand und auch der Besatz mit abweichenden Typen und anderen Arten gut beurteilen. Form und Farbe des Blattes sowie die Bereifung sind zu diesem Zeitpunkt wichtige Kriterien zur Beurteilung der Sortenechtheit. Einzelne Sommerrapspflanzen sind dabei leicht zu erkennen. Um mechanische Vermischungen bei der Ernte zu vermeiden, müssen die Vermehrungsbestände von angrenzenden Feldbeständen durch einen deutlichen und genügend breiten Trennstreifen (mindestens 40 cm) abgegrenzt sein. Beim Winterraps als Fremdbefruchter sind darüber hinaus Mindestentfernungen zu Rapsbeständen mit anderen Sorten einzuhalten, um Einkreuzungen zu verhindern. Bei Liniensorten betragen die Mindestentfernungen: 200 m bei Vorstufe und Basis sowie 100 m bei Z-Vermehrungen. Bei der Produktion von Hybridsorten sind die Mindestentfernungen größer, bei Vorstufen- und Basissaatgut sind hier 500 m und bei Z-Saatgut 300 m vorgeschrieben.

Autor: Holger Dietzsch