Wann können Sie Versicherungsverträge kündigen?

Ordentliche Kündigung:

  • Drei Monate vor Ablauf des Vertrages (Ausnahme: KFZ-Haftpflicht: 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres)

Außerordentliche Kündigung:

  • Nach Beitragserhöhung ohne verbesserten Versicherungsschutz
    Achtung: die genauen Bedingungen hängen vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ab!
  • Nach Schadensregulierung: Vorsicht - hier kann auch seitens des Versicherers gekündigt werden!
  • Nach Wegfall des versicherten Risikos

Bei welchen Ereignissen können Verträge gekündigt werden?

Versicherungssparte Hofübergabe 1) Verpachtung Erbfall
Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm / Hagel, Leitungswasser) kündbar nicht kündbar nicht kündbar
Inventarversicherung kündbar kündbar nicht kündbar
Hagelversicherung kündbar kündbar nicht kündbar
Betriebshaftpflicht kündbar kündbar nicht kündbar
Landwirtschaftliche Rechtschutzversicherung kündbar kündbar nicht kündbar 2)
Kfz-Versicherung (Schlepper, PKW) kündbar kündbar 3) nicht kündbar
  1. Kündigungsrecht gilt nur, wenn Verträge nicht schon vorher (z.B. im Zuge der Verpachtung) auf den Nachfolger als Versicherungsnehmer umgeschrieben wurden
  2. ausnahmsweise kündbar, wenn im Vertrag ausdrücklich vereinbart (sogenannte Klausel 17)
  3. nur bei Eigentumswechsel; in der Praxis wird Kündigung auch anerkannt, wenn der Sohn (Pächter) neuer "Halter" der Fahrzeuge wird.