Modellvorhaben Vogelschutz im Kreis Steinfurt

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Feldlerche. Foto: Hans Glader, piclease

Informationen und Abschlussbericht zum dreijährigen Projekt (01.05.2018 bis 31.03.2021)

Die Entwicklung der Vogelarten in der Agrarlandschaft ist in NRW bei den überwiegenden davon seit Jahren rückläufig. Das Projekt „Modellvorhaben Vogelschutz im Kreis Steinfurt“ unterstützte dabei, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Durch gezielte Beratung und die Zusammenarbeit mit Akteuren in der Region (aus Landwirtschaft und Naturschutz) wurden den jeweiligen Einzelbetrieben geeignete Maßnahmen vorgestellt und dort umgesetzt.

Die Beratung wird seit April 2021 über die dreijährige Projektlaufzeit hinaus verstetigt und im gesamten Kreis Steinfurt und Regierungsbezirk Münster angeboten.

In der dreijährigen Projektlaufzeit wurden auf 136 Betrieben insgesamt 251 Beratungsprozesse durchgeführt, die größtenteils mit Maßnahmenverträgen abgeschlossen werden konnten.

Insgesamt wurden 263,3 Hektar Maßnahmen umgesetzt. Das entspricht 2,29 Hektar Naturschutz- und Biodiversitätsflächen auf jedem der Betriebe, die sich für die Teilnahme an Programmen entschieden hatten. Durchschnittlich wurde jeder Betrieb 2,3-mal beraten.

Projiziert auf die Projektkulisse (8.860 ha), konnten im Rahmen der dreijährigen Projektarbeit 2,98 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Projektgebiet für den Artenschutz gewonnen werden; 21,7 % der ansässigen Betriebe wurden individuell beraten.

Besondere Hemmnisse für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen sind die in der Region vergleichsweise hohen Pachtpreise (Veredelungsregion) und die damit unattraktiveren Fördersummen der Maßnahmen. Hier fehlt eine Anreizkomponente, die den Mehraufwand und die Mehrkosten aufgrund des hohen Pachtniveaus gleichermaßen berücksichtigt. Da die Naturschutzmaßnahmen i.d.R. nicht gedüngt werden dürfen, fallen Wirtschaftsdünger in der Bilanz der Betriebe an, die unter Umständen kostenintensiv an andere Betriebe abgegeben werden müssen. So stellen die mit der Veredelungsregion einhergehenden Wirtschaftsdünger in der Region ebenfalls ein Umsetzungshemmnis dar. Durch den Beratungsablauf konnten diese Probleme besprochen werden und darüber hinaus zusätzlich neues Vertrauen zwischen Landwirtschaft und Naturschutzinstitutionen aufgebaut und Überzeugungsarbeit geleistet werden. Durch die Beratung wird den Betrieben zudem die Sorge vor Fehlern und damit die Sorge vor Kontrollen genommen, so dass weitere Hemmnisse abgebaut werden konnten und zahlreiche Betriebe gerne Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz anlegten (109 von 136 Betrieben).

Die Beratung wird aufgrund der guten Erfahrungen aus diesem Projekt ausgedehnt und verstetigt. Bereits beratene Betriebe können so auch weiterhin betreut und bei der Umsetzung der Maßnahmen begleitet werden. Der Großteil der in der Projektlaufzeit beratene Maßnahmen sind mehrjährig angelegt und bleiben den Arten und der Region auch über die Projektlaufzeit erhalten. Durch den Fortbestand der Beratung durch die LWK in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station kann auch zukünftig an einer positiven Entwicklung gearbeitet werden.

Mit der Durchführung der einzelbetrieblichen Beratung in diesem Projekt hatte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beauftragt. Die Finanzierung erfolgte über die Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa).

Weitere Informationen:

Ansprechpartner

Die Arbeiten wurden teilweise finanziert durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Landesinitiative des Landes NRW.