Neophytenmanagement im Grünland

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Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum)

Was bedeutet Neophytenmanagement?

Das Management von Neophyten umfasst alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Ausbreitung von gebietsfremden, invasiven weitverbreiteten Pflanzenarten einzudämmen und wenn möglich vorhandene Bestände zu reduzieren. Zu den wichtigsten Arten gehören der Riesenbärenklau (Herkulesstaude), die verschiedenen Arten des Staudenknöterichs sowie das Drüsige (oder Indische) Springkraut, die sich in den letzten Jahren besonders in Uferbereichen von Fließgewässern, in Auen, Feuchtwiesen und an Waldrändern stark ausgebreitet und teilweise zu Dominanzbeständen entwickelt haben. Erfolgreiche Managementmaßnahmen müssen die Biologie der zu kontrollierenden Art, den Verbreitungsstatus und die örtlichen Gegebenheiten der befallenen Flächen berücksichtigen und sind in der Regel langfristig zu planen und durchzuführen. Grundsätzlich stehen mechanische (manuelle, technische oder Beweidungssysteme) sowie gegebenenfalls chemische (Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) Methoden zur Verfügung, um die weitere Ausbreitung der Neophyten zu verhindern.


Welchen ökologischen Vorteil bietet das Neophytenmanagement?

Negative Folgen für Biodiversität und Umwelt ergeben sich durch die Verdrängung einheimischer Arten - häufig aufgrund der Beschattung -, die zu einer Veränderung der Vegetationsstrukturen und Nahrungsbeziehungen führt. Daneben kann es aufgrund der häufig nur schwachen Wurzelbildung zur Destabilisierung von Ufern und damit zu einer gesteigerten Erosionsanfälligkeit kommen. Gerade entlang von Fließgewässern können Neophyten die Wanderkorridore eines Biotopverbundsystems blockieren und so der Vernetzung von Biotopen entgegenwirken. Ziel des Managements ist es, diesen vielfältigen ökologischen Negativeffekten der Neophytenausbreitung entgegenzuwirken.


Was ist beim Management von Neophyten zu beachten?

Beim Management weit verbreiteter invasiver Neophyten ist in der Regel von einem langwierigen Prozess auszugehen, der mit der nötigen Konsequenz durchgeführt werden muss und u.U. einige Jahre in Anspruch nimmt. Die geplanten Maßnahmen müssen hinsichtlich Aufwand, Kosten, Nutzen und eventuellem Schaden für Nicht-Zielorganismen her vertretbar sein.

Im Vordergrund stehen mechanische Verfahren. Sie reichen vom manuellen Entfernen einzelner Pflanzen - Abtrennen des Vegetationskegels ca. 10 cm unterhalb der Bodenoberfläche beim Riesenbärenklau, Ausreißen oder bodennaher Schnitt beim Springkraut, Ausgraben der unterirdischen triebfähigen Pflanzenteile beim Staudenknöterich - bis hin zu intensiver, mehrschüriger Mahd in Kombination mit Beweidung. Hier liegen Erfahrungsberichte vor, in denen mit unterschiedlichen Weidetieren (Schafe, Ziegen, Rinder, Robustpferderassen), unterschiedlicher Beweidungsdichte und -dauer (häufig kurzfristige intensive Stoßbeweidung) Neophytenbestände erfolgreich zurückgedrängt werden konnten. Systematische Untersuchungen fehlen allerdings weitgehend. Riesenbärenklau, Springkraut und auch Staudenknöteriche werden besonders in jungem Wachstumsstadium gerne gefressen. Die Aufnahme des Riesenbärenklaus führte bei Weidetieren in der Regel nicht zu gesundheitlichen Problemen und die phototoxische Wirkung wurde nur in Ausnahmefällen beobachtet. Dagegen sollten Personen, die mit der Bekämpfung des Riesenbärenklaus zu tun haben, unbedingt auf das Tragen geeigneter Schutzkleidung achten.

Unterstützt werden kann das Management durch Nachsaat zur Entwicklung einer dichten Grasnarbe. Wichtig ist es, Ausbereitungsquellen der Neophyten zu erkennen und - sofern möglich - dort anzusetzen. Entlang von Gewässern ist zweckmäßigerweise an oberen Gewässerabschnitten zu beginnen und die Maßnahmen nach unten hin fortzusetzen.

Das anfallende Pflanzenmaterial muss fachgerecht beseitigt werden, um eine Weiterverbreitung von Samen oder triebfähigem Schnittgut auszuschließen. Eine Verwendung in Biogasanlagen in Verbindung mit Mais ist möglich. Geplante Managementmaßnahmen durch Schnitt- und Weidenutzung sollten mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt werden.

Chemische Maßnahmen, also eine Neophytenbekämpfung mit Herbiziden durch sachkundige Personen ist auf landwirtschaftlichen Nutzflächen möglich, soweit diese nicht an Wasserläufen liegen oder Naturschutzauflagen entgegenstehen. Eine Abstimmung mit den Unteren Naturschutz- bzw. Unteren Wasserbehörden ist erforderlich.


Welche Förderprogramme gibt es für das Management von Neophyten?

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für die Bekämpfung von Neophyten durch die Flächenbewirtschafter werden zurzeit nicht angeboten. In einzelnen Fällen dürfte es jedoch regionale oder projektbezogene Fördermittel bzw. Dienstleistungsverträge von Naturschutzbehörden, Biologischen Stationen oder Gewässer- unterhaltungspflichtigen mit Landwirten zur Neophytenkontrolle geben. Näheres hierzu kann bei den Unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.


Weiterführende Informationen:

Projekt ENVISAGE: Handlungsempfehlungen zu Neophyten in der Landwirtschaft
www.neophyten-in-der-landwirtschaft.de

Bundesamt für Naturschutz: Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland
www.neobiota.de


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de

Untere und höhere Naturschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen
www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wer-macht-was/naturschutzverwaltung

Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen
www.biostationen-nrw.com