Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau)

Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum)Bild vergrößern
Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum). Foto: Frank Reichel

Die Herkulesstaude breitet sich auch in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren stark aus. Aufgrund ihrer Gefährdung für den Menschen wird in bestimmten Bereichen bereits eine Bekämpfung durchgeführt. Dabei ist der gezielte Einsatz effektiver Methoden über mehrere Jahre notwendig.

Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftkammer Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit einigen Kommunen, Kreisen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Erfahrungen der letzten Jahre zusammengestellt. Diese finden Sie hier:

Allgemeinverfügung für das Straßenbegleitgrün

Zur Bekämpfung der Herkulesstaude gibt es wieder eine Neuauflage der „Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Herkulesstaude im Straßenbegleitgrün“. Danach darf die Herkulesstaude im Straßenbegleitgrün von den Baulastträgern unter bestimmten Umständen auch mit Herbiziden bekämpft werden. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31.12.2025 gültig.

Die Allgemeinverfügung ist gerichtet an den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit seinen Meistereien und die Träger der Straßenbaulast im kommunalen Bereich.

Weiterführende Informationen zur Herkulesstaude