Herbizide für den Einsatz im Öffentlichen Grün

Voraussetzungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel dürfen nach § 6 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes nur auf solchen Freilandflächen eingesetzt werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind. Dies liegt vor bei der Nutzung zur Gewinnung von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen oder bei gärtnerischer Gestaltung und Pflege der Flächen.

Hierzu gehören:

  • öffentliche Grünanlagen
  • Friedhöfe
  • Rasensportanlagen
  • Haus- und Kleingärten

Ausgenommen sind Wege und Flächen mit befestigter Decke innerhalb solcher Flächen.

Bei den folgenden Flächen liegt keine landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung vor:

  • Wege
  • Böschungen
  • Straßenbegleitgrün
  • Feldraine
  • Hecken und Feldgehölze
  • Gestaltungs- und Ausgleichsflächen zugunsten des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Dies gilt auch für Anlagen, die nicht oder nicht vorwiegend für gärtnerische, sondern für sonstige Zwecke genutzt werden, wie z. B. Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen.

Pflanzenschutzmittel müssen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen sein. Von der Zulassungsbehörde werden die jeweiligen Anwendungsgebiete festgelegt. Das Anwendungsgebiet umfasst einerseits die Pflanzenarten bzw. -kulturen oder Objekte, bei denen ein Präparat eingesetzt werden darf und andererseits die Schadorganismen, die im Zusammenhang damit bekämpft werden können. Wenn die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels abgelaufen ist, können Restmengen noch bis zum Ende des übernächsten Jahres aufgebraucht werden.

Wirkungsweise von Herbiziden

Herbizide werden unterschieden

  • nach dem Aufnahmeort:
    • Bodenherbizide: der Wirkstoff wird über die Wurzeln aufgenommen
    • Blattherbizide: der Wirkstoff wird über die grünen Teile der Pflanzen aufgenommen
  • nach der Wirkungsweise:
    • Kontaktmittel: wirken nach dem Auftreten auf grüne Pflanzenteile
    • SystemischeMittel: wirken nach Aufnahme und Verteilung im Saftstrom der Pflanze
  • nach dem Wirkungsbereich:
    • SelektiveHerbizide: nur bestimmte Pflanzenarten werden erfasst
    • Totalherbizide: sie wirken auf nahezu alle Pflanzen

Das Wirkungsspektrum der einzelnen Herbizide ist sehr unterschiedlich. Die Präparate müssen daher nach dem vorhandenen Unkrautbesatz und dessen Entwicklungszustand  und unter Beachtung der Empfindlichkeit der Kulturpflanzen ausgewählt werden. Auf eine gleichmäßige Ausbringung der Spritzflüssigkeit auf der Fläche ist zu achten.