Informationen für anerkannte Kontrollbetriebe

11.-18.01.2024

Der Grundlehrgang zur Befähigung der Durchführung der Gerätekontrolle mit dem Schwerpunkt Feldspritzen und Sprühgeräte findet in zwei Blöcken statt. Der Theorieteil wird am 11.01.2024 online (MS-Teams) durchgeführt. Am 17.01. & 18.01.2024 findet der Praxisteil inkl. Schriftlicher Prüfung in Präsenz (Landwirtschaftskammer NRW, Nevinghoff 40, 48147 Münster) statt.
Die Theorie- und Praxislehrgänge beginnen jeweils um 9 Uhr
Anmeldeformular GrundlehrgangPDF-Datei60 KByte

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Grundlehrgang für Kontrollmonteure zur Befähigung der Durchführung der Gerätekontrolle bei Sondergeräten (Gießwagen/Karrenspritzen; Beizgeräte; Granulatstreuer). Dieser Lehrgang findet nur nach Bedarf statt. Interessenten melden sich bitte per email (pflanzenschutztechnik@lwk.nrw.de). Wenn genügend Teilnehmer zusammen gekommen sind, werden die genauen Daten den Teilnehmern mitgeteilt
Anmeldeformular Grundlehrgang SondergerätePDF-Datei80 KByte

Terminänderung auf den 28.02.2024

Fortbildungslehrgang für ausgebildetes Kontrollpersonal. In NRW müssen die Kontrollmonteure mind. Alle 5 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, um ihre Befähigung zur Durchführung der amtlichen Gerätekontrolle nicht zu verlieren.
Anmeldeformular FortbildungslehrgangPDF-Datei60 KByte

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Werkstattleitertagung für Werkstattmeister bzw. Firmeninhaber für anerkannte Kontrollwerkstätten. Hierbei handelt es sich nicht um einen notwendigen Fortbildungslehrgang. Es werden gesetzliche Neuerungen mitgeteilt im Rahmen der Durchführung der amtlichen Gerätekontrolle. Der Lehrgang findet als Video-Konferenz mit MS Teams statt und beginnt um 9.00 Uhr. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach erfolgter, schriftlicher Anmeldung.
Anmeldeformular WerkstattleitertagungPDF-Datei60 KByte


Eine Anmeldung zu den oben angeführten Lehrgängen/Veranstaltungen soll bevorzugt über die Anmeldeformulare per E-Mail (pflanzenschutztechnik@lwk.nrw.de) erfolgen. Wichtig ist es in jedem Fall zur exakten Planung und besseren Durchführung der Veranstaltungen die persönlichen Daten der Teilnehmer (Name, Geburtsdatum und Email-Adresse) immer in den Formularen anzugeben. Sie können die Formulare online ausfüllen und als E-Mail-Anlage zur Pflanzenschutztechnik schicken.

Die Landwirtschaftskammer NRW muss eine Gebühr von zurzeit 25 € pro geprüftem Pflanzenschutzgerät gegenüber dem Prüfbetrieb erheben und an das Land NRW abführen. Die Grundlage hierfür ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW u.a. in den Punkten 16.7.5.3/16.7.5.4/16.7.5.5) des Landes Nordrhein Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.


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