Verwertung Nachwachsender Rohstoffe

Für die Verwertung in Biogasanlagen können nachwachsende Rohstoffe auf Stilllegungsflächen angebaut werden. Die Flächenbeihilfe wird auf Antrag mit dem jeweils gültigen Betrag ausgezahlt. Sonderbeihilfen in Höhe von 45 €/ha werden für den Anbau auf Nicht-Stilllegungsflächen gewährt. Nähere Informationen finden Sie hier: