Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb einer Biogasanlage durchzuführen ist. Hierin muss der Betreiber einer Biogasanlage Gefahren, die bei der Arbeit in der Anlage entstehen können erkennen, beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen. Ohne Hilfe ist er dabei oft überfordert. Ein vom Planer der Anlage gekauftes Dokument nutzt wenig, weil das Ziel, dass sich der Unternehmer mit den Gefährdungen in seiner Anlage auseinandersetzt und Wege sucht die Gefährdungen zu minimieren, nicht erreicht wird.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Nordrhein-Westfalen bieten ein Seminar an, in dem den Betreibern von Biogasanlagen aufgezeigt wird, welche Gefährdungen bei der Arbeit an einer Biogasanlage entstehen, wie diese zu dokumentieren und abzustellen sind.
Das Seminar findet am 9. November 2011 im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse statt. Es beginnt um 9.30 Uhr und endet gegen 16.30 Uhr. Die Teilnahme kostet 120 € für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW sowie 150 € für sonstige Teilnehmer. Mittagessen und Getränke sind im Preis enthalten. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.