Explosionsschutz für die Biogasanlage

Warnhinweis an einer Biogasanlage

Bis zum 31. Dezember 2005 musste jeder Betreiber einer Biogasanlage ein Explosionsschutz-Dokument erstellen. Anlagen, die nach dem 3. Oktober 2002 errichtet wurden, mussten bereits bei der Inbetriebnahme einen Nachweis vorlegen. Das "Explosionsschutzdokument zur Vermeidung von Explosionsgefahren durch Gase in landwirtschaftlichen Biogasanlagen nach § 6 BetrSichV sowie Richtlinie 1999/92/EG, Artikel 8 (ATEX 137)" können Sie hier herunterladen: