Was muss bei Hackschnitzelheizungen beachtet werden?

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Holzhackschnitzel

Das Heizen mit Holz hat klare ökologische Vorteile, da Holz im Gegensatz zu fossilen Energieträgern als weitgehend CO2-neutral und nachhaltig bezeichnet werden kann. Zu den Nachteilen zählt aber die Emissionsbelastung der Umwelt, insbesondere durch alte, nicht optimal eingestellte Feuerungen. Staub bzw. Feinstaub zählt zu den problematischsten Schadstoffen im Abgas von Kleinfeuerungsanlagen.

Mit dem Ziel, die Umweltbelastung unter anderem durch Biomassefeuerungen zu reduzieren, wurde am 22. März 2010 die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) novelliert. Mit der Verordnung soll die Umweltverträglichkeit der Anlagen deutlich verbessert werden und ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe erreicht werden.

Mit der Novelle wurden insbesondere die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) für Holzkessel in zwei Stufen verschärft. Nach einer Übergangsfrist müssen nun neue Zentralheizungsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr ab dem 1. Januar 2015 reduzierte Grenzwerte, unter anderem für Staub von 0,02 g/m3 und für Kohlenmonoxid von 0,4 g/m3 Rauchgas, alle zwei Jahre bei wiederkehrenden Prüfungen im Betrieb einhalten. Dies kann in der Praxis nur im Zusammenspiel von guter Brennstoffqualität, hochwertiger Anlagen- und Regeltechnik sowie sachgerechter Bedienung und Wartung der Anlage erreicht werden.

Die Tipps und Empfehlungen in der Broschüre der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) sollen helfen, eine optimale Verbrennung sowie einen effektiven und umweltfreundlichen Heizbetrieb mit automatisch beschickten Kleinfeuerungsanlagen mit Holzhackschnitzeln nach den neuen Vorgaben der 1. BImSchV zu erreichen.