Eigenverbrauch bleibt nach der EEG-Novelle die entscheidende Größe

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Montage einer Photovoltikanlage

Seit dem 1. August 2014 ist das novellierte Erneuerbare Energien Gesetz in Kraft. Damit verbunden sind Änderungen zur Vergütung des Stroms aus Fotovoltaik und Wind, die den weitaus größten Anteil an der Produktion ausmachen. Bereits seit 2012, seitdem die Vergütungssätze speziell im Bereich des Sonnenstroms unter die Bezugsstromkosten gesunken sind, spielt der Eigenverbrauch eine entscheidende Rolle für die Rentabilität von betrieblichen Investitionen. Theo Remmersmann beleuchtet die aktuellen Rahmenbedingungen.

Mit dem neuen Gesetz werden vor allem zwei Ziele verfolgt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll sich in definierten Zielgrößen abspielen und die Kosten der erneuerbaren Energien, die über die EEG-Umlage auf die meisten Stromverbraucher umgelegt werden, sollen gesenkt werden. Um die Kosten zu senken wurden und werden auch weiterhin die Einspeisevergütungen gesenkt. Die Höhe der Absenkung erfolgt nun auch für Windenergie in Abhängigkeit des Ausbaus. Wird mehr elektrische Leistung installiert als der Ausbaupfad vorgibt, werden die Vergütungen schneller gesenkt. Zurzeit sieht es aber eher danach aus, dass die Ausbauziele zumindest im Bereich der Fotovoltaik nicht erreicht werden und sich daraus eher eine geringere Absenkung, vielleicht aber sogar ein Anstieg der Vergütung ergibt.

Der sehr deutliche Einbruch bei der Installation neuer PV-Anlagen ist aber nicht in erster Linie auf das weitere Absenken der Einspeisevergütung zurückzuführen, sondern auf die Einführung der EEG-Umlage für Eigenerzeuger. Damit verteuert sich der selbst verbrauchte Strom mittelfristig um ca. 2,5 Cent je kWh. Zunächst aber ein Überblick, was im Einzelnen zur Eigenerzeugung geregelt wurde. Immerhin umfasst der § 61 des EEGs zu diesem Thema 7 Absätzen auf gut 2 Textseiten.

Was regelt das neue Gesetz beim Eigenverbrauch

Die EEG-Umlage wird nur anteilig für den Eigenverbrauch von Erneuerbaren Energien und für Kraftwärmekopplungsanlagen mit bestimmten Effizienzvorgaben erhoben. Sie wird ab dem 1.8.2014 fällig und beträgt bis einschließlich 2015 30 Prozent der Umlage. Das sind bei der derzeitigen Umlagehöhe von 6,24 Cent je Kilowattstunde rund 1,87 Cent. Für 2016 gelten 35 Prozent und ab 2017 sind es dann 40 Prozent, was dann in etwa 2,5 Cent Umlage entspricht. Dabei ist es so geregelt, dass die Umlageanteile für alle Umlagepflichtigen gelten, also auch wenn eine Anlage in 2015 ans Netz geht werden im Jahr 2017 die 40 Prozent an die Übertragungsnetzbetreiber abzuführen sein. Eigenverbraucher unterliegen dabei einer Meldepflicht bis zum bis zum 31. Mai des Folgejahres. Wenn Sie dieser nicht nachkommen, werden sogar 100 Prozent der EEG-Umlage in Rechnung gestellt.

Des Weiteren gelten einige Ausnahmen. So ist der Kraftwerkseigenverbrauch von der Umlage befreit, wie auch so genannte Inselanlagen, die keine direkte oder indirekte Netzanbindung haben. Auch Eigenversorger, die sich vollständig selbst mit erneuerbarer Energie versorgen und für die Überschussproduktion keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen sind befreit. Erst der nächste Punkt in der Aufzählung wird dann von praktischer Bedeutung. So gilt eine Freigrenze für Anlagen mit bis zu 10 kW Leistung für die ersten 10.000 kWh selbst verbrauchter Energie. Damit sind praktisch alle PV-Anlagen bis zu dieser Größe umlagefrei. Für kleine Windenergieanlagen sind aber bei 10 kW-Generatorleistung auch über 20.000 kWh Jahresproduktion denkbar. Wenn dann mehr als die Hälfte der Erzeugung selbst verbraucht wird, muss dafür die Umlage entrichtet werden.

Bestandsanlagen bleiben verschont

So genannte Bestandanlagen, die vor dem 1. August 2014 bereits zur Eigenstromerzeugung genutzt wurden sind ebenfalls von der Umlage befreit. Das bedeutet für PV-Anlagen, die ab 2010 installiert wurden und zum 1. August 2014 als reine Einspeiseanlagen noch nicht für den Eigenverbrauch genutzt wurden, müssen bei einer Umstellung auf Eigenverbrauch die anteilige Umlage zahlen. Im Einzelfall kann sich das immer noch lohnen, hier sollte die fachkundige Beratung in Anspruch genommen werden, da viele Fallkonstellationen zu beachten sind, um hier eine klare Aussage über die Wirtschaftlichkeit zu erhalten.

Die Erlösentwicklung für den eingespeisten Strom hat sich seit Beginn der Förderung Erneuerbarer Energien insbesondere bei der Fotovoltaik rapide gewandelt. So wurde die kWh Strom aus einer 10 kWpeak-Anlage 2004 noch mit 57,4 Cent vergütet. Mittlerweile sind es nur noch 12,39 Cent. Zwar haben sich auch die Anlagenkosten verringert, trotzdem liegt die Vergütung nur noch 1 bis 2 Cent über den durchschnittlichen Kosten der PV-Stromerzeugung. Damit ist über die reine Einspeisung kaum mehr Geld zu verdienen. Erst mit dem Eigenverbrauch ergibt sich über den Effekt, dass die Kosten deutlich unter den Bezugsstromkosten liegen ein Kostenvorteil, der unter bestimmten Rahmenbedingungen auch immer noch eine ansprechende Rendite ergibt. In der Abbildung 1 sind für eine 30 kWpeak- PV-Anlage und für Kleinwindanlagen mit 10 kW- bzw. 60 kW-Nennleistung durchschnittlich erzielbare Renditen in Abhängigkeit des Eigenstromverbrauchs aufgeführt.

PV-Anlagen sind gegenüber den Windkraftanlagen immer noch deutlich im Vorteil. Die Abstände in der Rentabilität haben sich aber verringert. Hier sind für Westfalen-Lippe durchschnittliche Ertragswerte zugrunde gelegt worden. Vor allem sind bei der Windkraft je nach Standort erhebliche Unterschiede in den Erträgen möglich, so dass im Einzelfall auch eine höhere Rentabilität möglich ist. Vor allem ist aber auch eine Baugenehmigung notwendig, so dass der Bau einer Kleinwindenergieanlage (KWEA) gegenüber der genehmigungsfreien PV-Anlage deutlich aufwendiger ist.

Abb. 1: Eigenkapitalrendite in Abhängigkeit vom Eigenstromverbrauch

Eigenkapitalrendite in Abhängigkeit vom Eigenstromverbrauch

Lastgangdaten helfen bei der Vorhersage des Eigenverbrauchs

Sowohl bei den PV- wie auch für Windkraftanlagen gilt, dass die entscheidende Größe der Eigenverbrauchsanteil ist. Wie aber kann dieser Anteil im Vorhinein treffsicher bestimmt werden. Dazu müssen der Verbrauch und die Produktion der Energieanlage mit einander abgeglichen werden. Hier reicht es aber nicht, wenn der Jahresverbrauch und der mutmaßliche Jahresertrag verglichen werden. Eigenverbrauch kann immer nur dann stattfinden, wenn zum Zeitpunkt der Produktion auch ein entsprechender Verbrauch gegenübersteht. Das heißt man muss in wesentlich kleineren Zeiteinheiten Produktion und Ertrag miteinander vergleichen. Am besten eignen sich dafür Viertelstundenwerte, die mit so genannten Lastgangzählern die Verbräuche erfassen und speichern.

Auch die Erträge sind auf Basis dieser Zeiteinheit zu bestimmen. Dabei ist es aber unmöglich für ein Jahr die Ertragswerte einer PV- oder auch einer Windkraftanlage auf Viertelstundenbasis vorherzusehen, da beide Anlagenarten vom Wettergeschehen abhängen. Zumindest ist aber der Sonnerlauf im Jahresgang bekannt, so dass entsprechend des Datums die Höhe des Sonnenstands und damit eine durchschnittlich zu erwartender Einstrahlung bekannt ist. Je nach Dachausrichtung und Dachneigung lassen sich die zu erwartenden Jahreserträge bestimmen und entsprechend auf einen Viertelstundenwert herunterbrechen. Kennt man nun noch die durchschnittliche Sonnenscheinwahrscheinlichkeit, so lässt sich auch der Ertrag noch in einen Wert für Sonnenschein und für einen Wert, der bei diffuser Strahlung zu erwarten ist, splitten. Dadurch, dass ein Jahr 35040 Viertelstunden hat, ergibt sich im statistischen Mittel ein treffsicheres Maß.

Ähnlich kann auch ein statistischer Wert für Windkraftanlagen ermittelt werden. Auch hier müssen die Jahres- und Tageszeiten spezifischen Unterschiede in der Windgeschwindigkeit berücksichtigt werden, da im Winter höhere durchschnittliche Windgeschwindigkeiten als im Sommer vorherrschen und auch im Tagesverlauf unterschiedliche Windgeschwindigkeiten vorhanden sind.

Liegen auf der Verbrauchsseite nun Viertelstundendaten aus der Vergangenheit vor, kann man auf dieser Basis bei gleichen Verbrauchsgewohnheiten ein Abgleich zwischen Produktion und Verbrauch machen, der den Eigenverbrauchsanteil sehr treffsicher vorhersagen kann. Auch wenn keine individuellen Lastgangdaten vorliegen, kann man über den Betriebstyp und die Höhe des bisherigen Verbrauchs sehr gute Prognosen erstellen. Je nach Produktionsausrichtung ergeben sich typische Tages- und Jahresverläufe, wie sie beispielhaft für einen Milchviehbetrieb mit zwei Melkzeiten und einem Veredlungsbetrieb in den Abbildungen 2 und 3 zu sehen sind. Das sich für einen Milchviehbetrieb, der zu den Melkzeiten morgens und abends sehr hohe Verbräuche aufweist und einem Veredlungsbetrieb, der vor allem im Sommer zur Mittagszeit hohe Stromverbräuche verzeichnet, enorme Unterschiede im Eigenverbrauch ergeben, liegt auf der Hand.

Abb. 2: Lastgangprofil eines Milchviehbetriebs mit zwei Melkzeiten

Lastgangprofil eines Milchviehbetriebs mit zwei Melkzeiten

Abb. 3: Lastgangprofil eines Sauenbetriebs

Lastgangprofil eines Sauenbetriebs

Je kleiner eine Anlage im Verhältnis zum Verbrauch ist, desto höher fällt der Eigenverbrauch aus. Gleichzeitig sinkt aber der absolute Geldertrag, weil ja eine geringere Erzeugung stattfindet. Es gilt also zwischen den gegenläufigen Zielen eine optimale Größe zu finden. Auch ist es denkbar, durch eine Verteilung der PV-Module auf eine Südwest- und eine Südostseite eine breitere Abdeckung des Verbrauchs zu erzielen. Hier sind aber auch geringere absolute Erträge zu erwarten, so dass auch solche Betrachtungen vor dem Hintergrund des Verbrauchsprofils zu beurteilen sind. Nur mit einer individuellen Beratung lässt sich eine für den Betrieb optimale Lösung finden, mit der sich immer noch Geld verdienen lässt, auch wenn es für den Energiewirt schon bessere Zeiten gegeben hat.

Kurz zusammengefasst

Das novellierte Erneuerbare Energien Gesetz vermindert die Rentabilität von Investitionen erheblich. Ursachen sind neben weiter gesenkten Einspeisevergütungen vor allem die Einführung der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch. Dieser bleibt aber weiterhin die maßgebliche Größe für die Wirtschaftlichkeit. Um ein optimale Anlagengröße für den Betrieb zu finden, sollte der Eigenverbrauch anhand von Lastgangdaten prognostiziert werden. Eine betriebsindividuelle Beratung gibt hier Sicherheit.

Autor: Theo Remmersmann