Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen
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Meldung der Tierhalter

Wichtige Hinweise zur Anmeldung

Meldepflichtig sind Schweine, Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Bienenvölker und Gehegewild unabhängig von Alter und Geschlecht. Bei den Schweinen wird unterteilt in Zucht- und Mastschweine (siehe Meldebogen). Sollte der Standort der Tiere von der Postadresse abweichen - bitte beide Adressen angeben. Sollten noch andere Betriebsstätten in anderen Orten bewirtschaftet werden, sind auch diese anzugeben.

Telefonische Meldungen können nicht angenommen werden!

Weitergehende Informationen zur Meldung finden Sie hier:

Tierzahlmeldungen

Die Halter von Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Der Bestand an Rindern wird dem HIT entnommen.

Halter von Masthähnchen, Puten, Enten und/oder Gänsen müssen den jährlichen Durchschnittsbesatz angeben (Gesamtzahl der Tiere des höchsten Bestandes mal Anzahl der Tage, an denen tatsächlich Tiere gehalten werden, geteilt durch 365).

Gehegewild (Schwarz-, Rot-, Reh-,Dam-, und Sikawild) ist nur zu melden, sofern es zur Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr gehalten wird.

Die Tierzahlen bilden die Grundlage für die Festsetzung der Beiträge zur Tierseuchenkasse.

Nicht herangezogen werden die Ergebnisse der Viehzählung. Meldet ein Tierhalter einen zu niedrigen Tierbestand, muss er im Schadensfall mit der Versagung oder Kürzung der Leistungen der Tierseuchenkasse rechnen. Gibt ein Tierhalter keinen Meldebogen ab, übernimmt die Tierseuchenkasse nicht die Tierzahlen des Vorjahres. Vielmehr erinnert sie den Tierhalter einmal an die Abgabe des Meldebogens. Sollte auch dann noch keine Meldung erfolgen, wird das Veterinäramt eine Vor-Ort-Kontrolle durchführen.

Nachmeldung von Tieren

Erhebliche Änderungen der Tierzahl in der Zeit vom 01.01 bis 15.02 des Jahres sind der Tierseuchenkasse schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Rinderhalter! 

Wird die Tierhaltung aufgegeben, ist dies der Tierseuchenkasse schriftlich mitzuteilen!

Meldung der Bonusinanspruchnahme

Tierhalter, die den Bonus für die Schweinebeiträge in Anspruch nehmen möchten, müssen ihn jedes Jahr schriftlich neu beantragen. Beantragt werden kann der Bonus auf dem Meldebogen.

Meldung zur Änderung von Adressdaten

Ist in Vorbereitung.

Anzeige der Tierhalterdaten

Ist in Vorbereitung.