Über uns

Die Tierseuchenkasse ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Landwirtschaftskammer NRW mit Sitz in Münster. Hauptaufgabe der Tierseuchenkasse ist die jährliche Erhebung von Beiträgen von Tierbesitzern.

Beiträge werden für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen erhoben. Der Beitragssatz errechnet sich aus der Anzahl der gehaltenen Tiere und Bienenvölker am 1. Januar eines Jahres (Stichtag) bzw. dem gemeldeten Höchstbesatz bei Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienen, sowie den voraussichtlichen Kosten für die einzelne Tierart im Erhebungszeitraum, die zur Aufgabenerfüllung zu erwarten sind.

Die Tierseuchenkasse erhebt auf der Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes Beiträge, um Entschädigungen zu leisten, Beihilfen zu gewähren, Verwaltungskosten zu bestreiten und Rücklagen zu bilden.

Bei der Tierseuchenkasse ist ein Verwaltungsrat gebildet, der über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Tierseuchenkasse beschließt, insbesondere über die Verwaltung des Vermögens und die Gewährung von Beihilfen.

Der Verwaltungsrat bestellt auch einen Geschäftsführer, der die laufenden Geschäfte der Verwaltung führt.