Förderung

Grünroggen als Zwischenfrucht in MaisBild vergrößern
Grünroggen als Zwischenfrucht in einem abgeernteten Maisfeld

Der Kooperative Wasserschutz in den Trinkwasserschutzgebieten NRW ist gekennzeichnet durch Freiwilligkeit, dezentrale Organisation und eine eng gebietsbezogene Ausrichtung der Beratungsinhalte und der Fördermaßnahmen. Die örtlichen Kooperationspartner stellen die standortbezogenen Probleme fest, erarbeiten einvernehmliche Lösungsstrategien und legen Maßnahmen sowie verbindliche Regeln der Kooperation fest.

Die Finanzierung der Wasserschutzberatung und der Fördermaßnahmen erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Diese Kostenübernahme wird durch die Verrechenbarkeit der Kooperationskosten mit dem von den Wasserversorgungsunternehmen zu entrichtende Wasserentnahmeentgelt ermöglicht. Dabei werden den Landwirten und Gärtnern aber nur die Kosten für Maßnahmen erstattet, die im Sinne des Gewässerschutzes wirksam werden und über die gesetzlich vorgeschriebene gute fachliche Praxis hinausgehen.

Neben der Förderung der gebietsbezogenen kooperativen Aktivitäten ermöglicht das Land NRW die Nutzung allgemeiner Förderprogramme zu einer umweltverträglichen Landbewirtschaftung.