Bodenuntersuchung gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Klärschlamm darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden nur unter Einhaltung gesundheitlicher und ökologischer Aspekte ausgebracht werden. So wird in der AbfKlärV geregelt, dass vor dem erstmaligen Ausbringen von Klärschlamm und danach in regelmäßigen Abständen der Boden auf den Gehalt an Grundnährstoffen, auf den pH-Wert und auf Schwermetalle untersucht werden muss.

Probenahmen von Boden nach Abfallklärschlammverordnung dürfen ausschließlich durch Probenehmer erfolgen, die in das Qualitätsmanagementsystem eines notifizierten Labors eingebunden sind. Diese erfahren Sie bei der LUFA NRW Auftragsannahme / Beratung, Telefon (0251) 2376 – 595.

Untersuchungsangebot

  • Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink)
  • Benzo(a)pyren (B(a)P) und Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • pH-Wert und pflanzenverfügbare Grundnährstoffe (Phosphor, Kalium, Magnesium)

Weitere Untersuchungen sind in Absprache mit der LUFA NRW möglich. Auf Wunsch bieten wir eine zusätzliche DED-Düngeempfehlung an.

Haben Sie Fragen zu einer Untersuchung? Wir beraten Sie gerne.

LUFA NRW
Auftragsannahme / Beratung
Nevinghoff 40, 48147 Münster
Telefon: 0251 2376-595