Bodenuntersuchung gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Gepflügter Boden

Klärschlamm darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden nur unter Einhaltung gesundheitlicher und ökologischer Aspekte ausgebracht werden. So wird in der AbfKlärV geregelt, dass vor dem erstmaligen Ausbringen von Klärschlamm und danach in regelmäßigen Abständen der Boden auf den Gehalt an Grundnährstoffen, auf den pH-Wert und auf Schwermetalle untersucht werden muss.

Die LUFA NRW ist das vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) zugelassene Untersuchungslabor für Bodenuntersuchungen gemäß AbfKlärV. Wir nehmen regelmäßig erfolgreich an Boden-Ringversuchen des LANUV teil.

Die Probenahme wird gemäß Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ausschließlich von Probenehmern durchgeführt, die vom LANUV NRW zugelassen sind. Diese erfahren Sie bei der LUFA NRW Auftragsannahme / Beratung, Telefon (0251) 2376 - 595.

Standarduntersuchungen

Weitere Untersuchungen sind in Absprache mit der LUFA NRW möglich. Auf Wunsch bieten wir eine zusätzliche DungPro-Düngeempfehlung an.

Haben Sie Fragen zu einer Untersuchung? Möchten Sie einen Untersuchungsauftrag erteilen? Bitte wenden Sie sich an:

LUFA NRW
Auftragsannahme / Beratung
Nevinghoff 40, 48147 Münster
Telefon (0251) 2376-595
Telefax (0251) 2376-702