Kooperationsgebiet

Windmühle in HilleBild vergrößern
Windmühle in Hille


Böschung der FlötheBild vergrößern
An der Flöthe, Kreis Minden-Lübbecke


Der Kreis Minden-Lübbecke befindet sich im äußersten Nordosten des Landes Nordrhein-Westfalen, im Norden des Regierungsbezirks Detmold und der Region Ostwestfalen-Lippe. Kreisstadt ist Minden. Im Westen, Norden und Osten wird das Kreisgebiet vollständig von niedersächsischem Gebiet umschlossen. Der 1973 durch Zusammenschluss der Kreise Minden und Lübbecke entstandene Kreis nennt sich aufgrund der Vielzahl dort erhaltener Windmühlen auch „Mühlenkreis“ (Quelle: Wikipedia).

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Im Kreis Minden-Lübbecke wird in 22 Gebieten Grundwasser zur Wasserversorgung gewonnen. Für die Gebiete sind Schutzgebietsverordnungen erlassen worden, um das Grundwasser vor quantitativen und qualitativen Beeinträchtigungen zu bewahren. Die Wassergewinnungsgebiete umfassen eine Fläche von rund 21.000 Hektar.

Darüber hinaus wird in vier Heilquellenschutzgebieten Grundwasser für Heilbäder gefördert. Die Schutzgebietsfläche beträgt rund 5.600 Hektar. Auch hierfür sind Schutzgebietsverordnungen erlassen worden.

Die einzelnen Schutzgebiete werden in Zonen unterteilt:

Die Zone I stellt den unmittelbaren Fassungsbereich dar. Sie unterliegt den höchsten Schutzanforderungen. In der Regel wird dieser Bereich eingezäunt, damit ein Betreten unbefugter Personen verhindert wird.

Die Zone II ist der Bereich, aus dem der zugehörigen Fassungsanlage das Grundwasser innerhalb von 50 Tagen zufließt. Diese Zone soll den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen und vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die von verschiedenen menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen.

Die Zone III umschließt die weitere Zone, die mit der Fassungsanlage in Verbindung steht. Diese Zone soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten. Wenn die Entfernung zur Fassungsanlage mehr als 2 km beträgt, wird im Allgemeinen noch eine Unterteilung in die Zonen IIIa und IIIb vorgenommen.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, www.minden-luebbecke.de)