Sachverständige: Richter zwischen den Parteien

Sachverständiger auf dem Feld

"Zur Arbeit eines Sachverständigen gehören eine gehörige Portion Verantwortungsbewusstsein und ein hohes Maß an Selbstdisziplin", sagte Landwirtschaftskammer-Präsident Karl Meise anlässlich der Jahrestagung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Werl. Häufig müssten die Experten zwischen den Parteien strittige Fragen sachkundig klären und diesen Sachverhalt dann auch im Gutachten für Jedermann verständlich darlegen. Zuweilen hätten sie auch einem betroffenen Bürger dessen Situation und auch die berechtigten Interessen der Gegenseite realistisch darzulegen. "Eine oft schwierige Aufgabe, da Sie ja nicht wie ein Rechtsanwalt oder ein Berater Interessenvertreter einer Partei sind", sagte der Präsident. "Vielmehr stehen Sie wie ein Richter zwischen den Parteien."

Beanstandungen über die Tätigkeiten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen müsse die Landwirtschaftskammer im öffentlichen Interesse nachgehen und daraus gegebenenfalls auch Konsequenzen ziehen. "Mit jedem Gutachten, das Sie nach bestem Wissen und Gewissen erstatten, stärken Sie das Ansehen der Sachverständigen", betonte Präsident Meise.

Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, des Weinbaus, der Fischerei und des Umweltschutzes werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt. Anlass für eine Stellungnahme ist zum Beispiel die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen sind Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte.

Die von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung. Insgesamt sind derzeit 218 Sachverständige durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellt und vereidigt.

Wer einen Gutachter sucht, findet hier eine Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Landwirtschaftskammer:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2004