Erdbeeren rechtzeitig pflanzen

Erdbeerpflanzung

Möchten Sie im nächsten Sommer Erdbeeren aus dem eigenen Garten genießen? Dann sollten Sie jetzt neue Pflanzen für das nächste Jahr setzen, empfiehlt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Galt früher die Faustregel, Erdbeeren bis spätestens 10. August zu pflanzen, empfiehlt es sich, bezogen auf das heutige Sortiment, Neupflanzungen schon zum 1. August abzuschließen. Anderenfalls fällt der Ertrag im Folgejahr deutlich ab, um so mehr, je später man pflanzt.

Nach dem Anwachsen und der Ausbildung tiefreichender Wurzeln werden im Herbst noch einige Blätter gebildet. Nach Angaben der Landwirtschaftskammer ist der Ertragsrückgang bei späterer Pflanzung darin begründet, dass die Erdbeeren im Herbst durch die kürzeren Tage angeregt werden, die Blütenstände für das nächste Jahr anzulegen. Darum blühen zu früh gepflanzte Erdbeeren zu reichlich, während zu spät gepflanzte sich kaum verzweigen und nur wenige Blütenstände entwickeln. Auch eine Stickstoffdüngung kann die Anlage der Blütenstände nicht wieder ausgleichen. Die Erdbeerpflanze lebt vom Nährstoffvorrat des Bodens und braucht deshalb keine zusätzliche Stickstoffdüngung. Wer zu spät pflanzt, wird im folgenden Sommer nur wenig ernten, auch wenn er viel gedüngt hat. Man erhält dann viel Laub, aber wenige Früchte.

Erdbeerpflanzen sind anfällig gegenüber Viruskrankheiten, die ebenfalls den Ertrag stark beeinträchtigen können. Überträger sind vor allem die einzeln sitzenden Knotenhaar-Blattläuse im Herbst. Daher sollte auf die Vermehrung aus eigenen Beständen verzichtet und für die Neuanlage Pflanzgut aus der “Profi-Vermehrung” verwendet werden.

Die gängigste Erdbeersorte zur Zeit ist Elsanta. Wer schon früh Erdbeeren ernten will, sollte sich für Elvira entscheiden. Tenira, Korona und Polka sind mittelfrühe Sorten, wobei Korona und Polka zu den dunkelfrüchtigen Sorten zählen. Zudem neigen sie zur Kleinfrüchtigkeit. Die Kammer empfiehlt, diese Sorten nur einjährig anzubauen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 28.07.2004