Martinstag ist Zahltag

Vertragsverhandlungen

Der Martinstag am 11. November ist für die Bauern immer noch der traditionelle Fälligkeitstermin für Pachtzahlungen, so die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. In früheren Zeiten war an diesem Tag der Zehnte fällig, der in Form von Naturalien an den Grundherrn entrichtet werden musste, was natürlich erst nach der Ernte möglich war. Auch die noch bis ins letzte Jahrhundert übliche Verpachtung von Äckern und Wiesen gegen Naturalien war an diesen Termin gebunden.

Auch heute noch suchen viele Landwirte um den Martinstag herum ihre Verpächter auf, um den Pachtzins persönlich zu überbringen. Diese Tradition bietet die Gelegenheit, die guten Beziehungen zum Verpächter zu pflegen und natürlich auch, sofern keine längerfristige Bindung besteht, den Pachtpreis neu auszuhandeln.

Verpachtet werden landwirtschaftliche Grundstücke heute fast ausschließlich gegen einen jährlich zu zahlenden festen Geldbetrag. Die früher weit verbreitete Bindung des Pachtzinses an die Preise landwirtschaftlicher Produkte, mit der sich die Pächter gegen die Folgen der Geldentwertung absichern wollten, ist heute fast verschwunden. Sinkende Agrarpreise trotz Inflation haben diese Klauseln wirkungslos gemacht.

Nach wie vor werden die allermeisten Pachtverträge mündlich abgeschlossen und per Handschlag besiegelt. Nur bei größeren Pachtflächen und vor allem bei der Verpachtung ganzer Höfe sind schriftliche Pachtverträge üblich. Über zwei Drittel der Landwirte in Nordrhein-Westfalen sind auf Pachtland angewiesen. Aufgrund der in vielen Teilen des Landes über lange Zeit üblichen Realteilung bei der Erbfolge befinden sich viele landwirtschaftliche Grundstücke im Eigentum von Nichtlandwirten. Auch der immer noch anhaltende Strukturwandel, infolge dessen aufgebende Betriebe ihre Eigentumsflächen an andere Landwirte abgeben, hat dazu beigetragen, dass der Pachtflächenanteil Nordrhein-Westfalen heute mit rund zwei Drittel im Vergleich zum Bundesdurchschnitt hoch ist und weiter zunimmt.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 27.10.2004