Trinkwasserschutz durch Bodenproben

Auch in diesem Jahr gab es wieder einen Kraftakt für Probenehmer und Laborkräfte des Untersuchungszentrums -LUFA- der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Münster: Von Ende Juni bis in die erste Juliwoche wurden mehr als 15 000 Bodenproben von Maisflächen aus ganz NRW auf ihren Stickstoffgehalt überprüft. Mit Hilfe dieser Bodenuntersuchung ermitteln die Landwirte, wie viel Nitrat- und Ammoniumstickstoff im Boden zur Verfügung steht.

Die so genannte Nmin-Bodenuntersuchung zeigt dem Landwirt, wie hoch die Gehalte der pflanzenverfügbaren Nährstoffe Nitrat- und Ammonium im Boden sind. Anhand der Ergebnisse wird dann sofort entschieden, ob und in welcher Höhe noch eine zusätzliche Stickstoffdüngung notwendig ist, um den Maisbestand optimal zu ernähren. Auf diese Weise wird der Düngereinsatz minimiert und ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Durch die Verabreichung der optimalen Düngermenge kann eine Überdüngung vermieden und die Auswaschung von Nitrat ins Grundwasser verhindert werden. Gleichzeitig kann der Landwirt mit der Bodenprobe Geld sparen, da er genau weiß, wie viel seine Pflanzen benötigen.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat für diese Aufgabe landesweit ein schlagkräftiges Beratungs-, Probenehmer- und Laborteam eingerichtet, das die Landwirte während der Spätbeprobungsaktion zu Mais durch intensive Beratung begleitet. Vielerorts geschieht dies ganz gezielt in den Trinkwassereinzugsgebieten auf Basis der Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft.

Das gemeinsame Ziel ist die Einhaltung der Nitrat-Richtwerte in den Trinkwasser-Förderbrunnen. Darüber hinaus untersuchen zusätzlich viele landwirtschaftliche Betriebe ihre Felder auf Stickstoff, auch wenn sie nicht in den direkten Trinkwassergewinnungsbereichen liegen, um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und dabei gleichzeitig über die Optimierung der Stickstoffversorgung ihrer Kulturen Kosten zu sparen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2005