Wahlen bei der Landwirtschaftskammer

Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer in Recklinghausen
Hauptversammlung

Die Wahl der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen steht bevor und die Vorbereitungen dazu laufen bereits auf Hochtouren. Der Hauptausschuss der Kammer hat den Termin für diese erste Wahl der fusionierten Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auf Mittwoch, den 26. Oktober 2005 festgesetzt. Etwa 75.000 Wahlberechtigte sind zur Wahl aufgerufen. Gewählt wird in den Wahlbezirken Coesfeld, Düren, Euskirchen, Gütersloh, Hochsauerland, Kleve, Lippe, Minden-Lübbecke, Olpe, Recklinghausen, Rhein-Kreis-Neuss, Rheinisch-Bergischer Kreis, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt und Viersen. Wahlleiter sind die Geschäftsführer der Kreisstellen.

Von den insgesamt 81 zu vergebenden Mandaten entfallen zwei Drittel auf die Wahlgruppe der Betriebsinhaber und ihrer Familienangehörigen (Wahlgruppe 1) und ein Drittel auf die Wahlgruppe der Arbeitnehmer (Wahlgruppe 2).

Zur Wahl stehen voraussichtlich mehr als 200 Kandidatinnen und Kandidaten. Die Kandidaten der Wahlgruppe 1 können nach der novellierten Wahlordnung von eingetragenen Vereinen, die im Bereich der Landwirtschaft tätig sind, vorgeschlagen werden. Auch können mehrere Vereine einen gemeinsamen Wahlvorschlag bei der jeweils zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer einbringen. Daneben besteht die Möglichkeit, dass Wahlvorschläge eingereicht werden, die von mindestens 25 Wahlberechtigten der Wahlgruppe 1 eines Wahlbezirkes unterzeichnet sind. In der Wahlgruppe 2 können Wahlvorschläge von Arbeitnehmervereinigungen, die auch für die Landwirtschaft zuständig sind, eingereicht werden. Auch können sich, wie in der Wahlgruppe 1,   25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammenschließen und einen gemeinsam unterzeichneten Wahlvorschlag einreichen. Die Wahlvorschläge müssen den zuständigen Wahlleitern bis spätestens 8. September, 12 Uhr, vorliegen.

Die Wahl erfolgt per Briefwahl. Die Wahlunterlagen, wie Stimmzettel und Wahlausweis, werden den Wahlberechtigten bis spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin von der Landwirtschaftskammer zugesandt und müssen bis Mittwoch, 26. Oktober  (15 Uhr) bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer eingegangen sein. Wahlberechtigt sind in der Wahlgruppe 1 alle Betriebsinhaber, mittätige Ehegatten und voll mitarbeitende Familienangehörige. Zu den voll mitarbeitenden Familienangehörigen zählen Personen, die mit dem Betriebsinhaber verwandt oder verschwägert sind. Sie müssen mit ihm in einer Haus- oder Betriebsgemeinschaft leben. In der Wahlgruppe 2 sind die hauptberuflich in landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt. Hierzu gehören auch Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Auszubildende, die eine so genannte Elternlehre absolvieren, gehören der Wahlgruppe 1 an.

Die Wahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten nur dann automatisch, wenn sie in den Wählerlisten bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer erfasst sind. Diese Listen liegen in der Zeit vom 13. bis 20. September öffentlich zur Einsichtnahme aus. Jeder Wahlberechtigte hat dann die Möglichkeit, in seiner Kreisstelle werktags außer Samstags zwischen 9 und 12 Uhr   festzustellen, ob er eingetragen ist. Ist das nicht der Fall, kann die nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste bis zum 20. September beim Wahlleiter beantragt werden.

Die gewählten Vertreter sind Mitglieder der Hauptversammlung, dem höchsten Gremium der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre Amtszeit beginnt am 1. Dezember 2005 und endet am 30. November 2011. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem den Haushalt der Landwirtschaftskammer und kommt in diesem Jahr am 12. Dezember in Recklinghausen zusammen. Dort wird sie auch den Präsidenten, seine beiden Stellvertreter sowie die Mitglieder des Hauptausschusses wählen. Die gewählten Kammermitglieder sind zugleich Mitglieder der Kreisstellen. Oberste Vertreter der Kreisstellen, die die Kammeraufgaben auf Kreisebene durchführen, sind die Kreislandwirte. Sie werden nach der Kammerwahl im Rahmen der dann stattfindenden konstituierenden Kreisstellensitzungen gewählt. Weitere Informationen zur Wahl sind an den Kreisstellen erhältlich.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2005