Kampf dem Bärenklau

Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum)Bild vergrößern
Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum). Foto: Frank Reichel

Der Riesen-Bärenklau, auch Herkulesstaude genannt, verbreitet sich schon seit Jahren immer stärker in Mitteleuropa. Um ihm Einhalt zu gebieten, hat der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter jetzt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW eine Ausnahmegenehmigung zur Bekämpfung der Herkulesstaude mit Pflanzenschutzmitteln im Straßenbegleitgrün erlassen. Die Genehmigung gilt nur für den Landesbetrieb Straßen NRW und für Kommunen im Straßenbegleitgrün. Nur Einzelpflanze dürfen von sachkundigen Personen mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu bestimmten Zeiten bekämpft werden. Ohne eine gezielte Bekämpfung kann die Vermehrung nicht verhindert werden. Sie dient vor allem dem Schutz der Bevölkerung, da ein Kontakt mit der 1 bis 4 Meter hohen Staude mit rot geflecktem, bis zu 10 cm dickem Stängel und großen weißen Dolden zu schweren Entzündungen der Haut führen kann. Die Ausnahmegenehmigung ist befristet bis Ende 2010. Einmal jährlich müssen Bekämpfungsmaßnahmen beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gemeldet werden.

Der Riesenbärenklau stammt aus dem Kaukasus und wurde lange wegen seiner Stattlichkeit und seiner Blütenpracht bewundert. Hat man die Pflanze berührt, entzündet sich die Haut nach rund 20 Minuten. Juckreiz, Rötungen und Blasen entstehen. Furocumarine im Saft des Riesen-Bärenklaus bewirken eine phototoxische Reaktion bei gleichzeitiger oder folgender Sonnenlichteinwirkung. Die Haut heilt erst nach ein bis zwei Wochen langsam ab und kann narbenähnliche dunkle Flecken zurück behalten.

Eine einzige Staude kann bis zu 100 000 Samen in die Umgebung streuen. Die Keimfähigkeit geht erst nach rund sieben Jahren verloren. Die Staude findet man meist an feuchten Waldrändern und Saumzonen, im Wald, an Gräben, Wegrainen und Auengebieten, an Uferbereichen und Flussniederungen, aber auch in Gärten. Natur- und Landschaftsschützer rücken dem Bärenklau schon seit Jahren mit Heckenschere, Hut, Handschuhen und Plastiksack zum Auffangen der Samen zuleibe. Private Gartenbesitzer sollten die Pflanze auch aus ihren Gärten verbannen, statt sie zu hegen und zu pflegen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2006