Tierseuchenkasse wechselt zur Landwirtschaftskammer

Die Tierseuchenkasse NRW gehört seit 1. Januar als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wichtigste Aufgabe der Tierseuchenkasse ist es, Beiträge von den Tierbesitzern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. Bis zum Jahreswechsel gehörte die Tierseuchenkasse zum Landesamt für Ernährung und Jagd, dessen Aufgaben mit dem Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen neu verteilt wurden.

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse wählte bei seiner ersten Sitzung am 9. Januar in Münster den Vizepräsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Karl-Heinz Schulze zur Wiesch, zum Vorsitzenden. Zu seinem Stellvertreter wurde Anton Holz, der Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, gewählt. Zum Kommissarischen Geschäftsführer der Tierseuchenkasse wurde Jörg Herbertz aus dem Düsseldorfer Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bestellt.

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse besteht aus jeweils drei Vertretern der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes und des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sitz der Tierseuchenkasse ist Münster. Adresse und Telefonnummern bleiben unverändert.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 10.01.2007