Erste Baumkontrolleure zertifiziert

Zertifizierte Baumkontrolleure
Zertifizierte Baumkontrolleure

Erstmals sind am 12. Mai Baumkontrolleure durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zertifiziert worden. 12 von 15 Teilnehmern erhielten nach erfolgreicher Prüfung im Gartenbauzentrum in Münster-Wolbeck ihre Urkunden. Vorher mussten sie ihr Können praktisch und theoretisch unter Beweis stellen.

In der praktischen Prüfung mussten Bäume kontrolliert und bewertet werden. Anschließend wurden in einem mündlichem Prüfungsgespräch von zwei Prüfern die Ergebnisse hinterfragt und ausgewertet. Prüfer waren sechs öffentlich bestellte und vereidigte Baumsachverständige. Die schriftliche Prüfung gliederte sich in vier Prüfungsteile: Schritte einer fachgerechten Baumkontrolle, Rechtliche Grundlagen, Bedeutung der Schadsymptome für die Verkehrssicherheit und Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit.

Bei dem 15-tägigen Kursus lernten die Teilnehmer in vier Abschnitten, eine fachgerechte Baumkontrolle durchzuführen. Nach der Baumkontrollrichtlinie werden theoretische Inhalte vermittelt sowie praktische Übungen an Bäumen durchgeführt, bei denen die Teilnehmer die Vitalität und das Gefahrenpotenzial des Baumes einschätzen mussten.

Die Städte und Kommunen sind im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht verpflichtet, Bäume auf ihre Gefahren hin zu kontrollieren. Dabei fällt den Baumkontrolleuren immer mehr Verantwortung zu, da im Falle eines Rechtsstreits die Gerichte prüfen, inwieweit der Verkehrssicherheitspflicht nachgekommen worden ist. Der Baumkontrolleur muss seine Kontrollen aufzeichnen, um im Schadensfall den Umfang der Baumkontrollen nachweisen zu können.

Die Landwirtschaftskammer bietet in diesem Jahr insgesamt fünf Kurse an. Alle Lehrgänge werden vom Gartenbauzentrum in Münster-Wolbeck aus organisiert und durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang ist eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin oder Forstwirt/Forstwirtin sowie eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Baumpflege/Baumkontrolle. Weitere Informationen finden Sie hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 16.05.2007