Blauzungenkrankheit - Erkrankte Tiere sofort melden

Schafe auf der WeideBild vergrößern

Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass es sich bei der derzeit grassierenden Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern um eine anzeigepflichtige Seuche handelt. Sobald der Verdacht auf das Vorliegen dieser Erkrankung gegeben ist, müssen der Tierhalter, sein Vertreter oder der behandelnde Hoftierarzt dieses dem zuständigen Veterinäramt melden. Die Veterinärämter gehören zur jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung und sind dort unter der jeweiligen Sammelrufnummer zu erreichen.

Verendet ein Tier nachweislich an der Blauzungenkrankheit, bevor die Anzeige erstattet worden ist, erhält der Tierhalter eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des gemeinen Wertes aus der Tierseuchenkasse. Alle Tiere, die nach der Erstattung der Anzeige an der Seuche verenden oder ihretwegen getötet werden müssen, werden mit 100 Prozent des gemeinen Wertes entschädigt. Der gemeine Wert wird vom zuständigen Amtstierarzt und einer Schätzkommission ermittelt. Auch deshalb ist es unbedingt nötig, dass der Amtstierarzt jedes erkrankte Tier sieht.

Für Tiere, die der Amtstierarzt nicht gesehen hat, kann keine Entschädigung gewährt werden. Ebenso wenig erhalten Tierhalter eine Entschädigung, die ihren am Stichtag vorhandenen Tierbestand nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben. Weitere Hinweise gibt es im Internet unter www.tierseuchenkasse.nrw.de.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wichtigste Aufgabe der Tierseuchenkasse ist es, Beiträge von den Tierbesitzern in NRW zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.

Weil sich die aktuelle Situation wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit in NRW deutlich verschlechtert, lädt der Verein zur Förderung der Tierzucht und Tierhaltung Ruhr-Lippe-Soest gemeinsam mit dem Kreisveterinäramt Soest zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Blauzungenkrankheit – Bedeutung und Folgen für die Rinderhalter ein. Die Tagung wird am Mittwoch, 12. September, um 19.30 Uhr in der Aula des Landwirtschaftszentrums Haus Düsse der Landwirtschaftskammer in Bad Sassendorf-Ostinghausen veranstaltet. Referenten sind Kreisveterinär Dr. Wilfried Hopp und Dr. Peter Heimberg vom Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 06.09.2007