Anton Holz 60 Jahre

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Anton Holz, ehemaliger Vizepräsident der Landwirtschaftskammer NRW

Der Stellvertretende Präsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Anton Holz aus Lüdinghausen, feierte am 11. Juni seinen 60. Geburtstag. Er wurde am 11. Juni 1948 in Lüdinghausen im Kreis Coesfeld geboren. Nach der Schule und der Ausbildung zum Landwirt musste er bereits im Alter von 22 Jahren den elterlichen Betrieb übernehmen. Diesen Hof hat er in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich weiter entwickelt und auf Ackerbau und Sauenhaltung spezialisiert.

Seine ehrenamtliche Tätigkeit für die damalige Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe begann Anton Holz 1993, als er erstmals zum Mitglied der Landwirtschaftskammer und zugleich auch zum Kreislandwirt des Kreises Coesfeld gewählt wurde. Seit 1996 arbeitet er im Hauptausschuss der Landwirtschaftskammer mit. Im Dezember 2005 wurde er von der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zum Vizepräsidenten gewählt.

Im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) war Anton Holz von 1983 bis 1993 Vorsitzender des Ortsverbandes Seppenrade. 1990 wurde er in den Vorstand des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Coesfeld im WLV gewählt, seit 1993 ist er stellvertretender Vorsitzender dieses Kreisverbandes. Die Interessen seiner Berufskollegen vertritt Anton Holz auch zunächst als Mitglied und seit 2007 als Stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen sowie seit 1976 zunächst als Aufsichtsratsmitglied und seit 1998 als Vorstandsvorsitzender der Viehvermarktungsgenossenschaft Lüdinghausen.

Neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den landwirtschaftlichen Berufsstand ist Anton Holz auch in der Kommunalpolitik engagiert. Seit 1989 ist er Stadtverordneter in der Stadt Lüdinghausen und wurde 1999 zum stellvertretenden Bürgermeister dieser Stadt gewählt. Seit 2004 ist er auch Mitglied im Kreistag des Kreises Coesfeld. Anton Holz ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 11.06.2008