Wahl der Landwirtschaftskammer steht bevor

Kammerwahl
Gewählt wird nur per Briefwahl

Im Herbst dieses Jahres findet die zweite Wahl der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen statt. Der Termin für die Abstimmung, die wie immer per Briefwahl durchgeführt wird, ist auf Mittwoch, 22. Oktober, festgesetzt worden. Etwa 70 000 Wahlberechtigte sind zur Wahl aufgerufen. Gewählt wird in den Wahlbezirken Aachen, Borken, Ennepe-Ruhr, Heinsberg, Herford-Bielefeld, Höxter, Märkischer Kreis, Mettmann, Münster, Oberbergischer Kreis, Paderborn, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Ruhr-Lippe, Soest, Warendorf und Wesel. Diesen Wahlbezirken gehören insgesamt 34 Kreise und kreisfreie Städte an.

Wahlleiter sind die Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer. Von den 93 zu vergebenden Mandaten entfallen zwei Drittel auf die Wahlgruppe der Betriebsinhaber und ihrer Familienangehörigen, Wahlgruppe 1 genannt, und ein Drittel auf die Wahlgruppe der Arbeitnehmer, die Wahlgruppe 2. Zur Wahl stehen mehr als 200 Kandidatinnen und Kandidaten. Die Kandidaten der Wahlgruppe 1 können nach der Wahlordnung unter anderem von eingetragenen Vereinen, die in der Landwirtschaft tätig sind, vorgeschlagen werden. In der Wahlgruppe 2 können Wahlvorschläge unter anderem von Arbeitnehmervereinigungen, die auch für die Landwirtschaft zuständig sind, eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge müssen den zuständigen Wahlleitern bis spätestens 4. September, 12 Uhr, vorliegen. Die für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen, wie Stimmzettel und Wahlausweis, werden den Wahlberechtigten Anfang Oktober von der Landwirtschaftskammer zugesandt und müssen spätestens bis Mittwoch, 22. Oktober, 15 Uhr, bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer eingegangen sein. Die Wahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten nur dann automatisch, wenn sie in den Wählerlisten bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer erfasst sind. Diese Listen liegen in der Zeit vom 9. bis 16. September öffentlich zur Einsichtnahme aus. Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, in seiner Kreisstelle werktags, außer samstags, zwischen 9 und 12 Uhr festzustellen, ob er eingetragen ist. Ist das nicht der Fall, kann die nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste bis zum 16. September beim Wahlleiter beantragt werden.

Die gewählten Vertreter werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt und sind Mitglieder der Hauptversammlung, dem höchsten Kammer-Gremium. Weitere Informationen zur Wahl sind an den Kreisstellen zu erfahren.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 20.08.2008