Landwirtschaftskammer hat gewählt

Wahl in Warendorf
Auszählung der Stimmen in Warendorf

Die Wahlen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind entschieden. Etwa 66 000 landwirtschaftliche Betriebsinhaber, deren im Betrieb tätige Familienangehörige und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus den Wahlbezirken Aachen, Borken, Ennepe-Ruhr, Heinsberg, Herford-Bielefeld, Höxter, Märkischer Kreis, Mettmann, Münster, Oberbergischer Kreis, Paderborn, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Ruhr-Lippe, Soest, Warendorf und Wesel waren aufgerufen, ihre Vertreter in der landwirtschaftlichen Selbstverwaltung zu wählen. 238 Kandidatinnen und Kandidaten hatten sich für die insgesamt 93 zu vergebenden Mandate beworben. Bis zum 22. Oktober mussten die Wahlbriefe bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer eingegangen sein.

Wie in allen ehrenamtlichen Gremien der Landwirtschaftskammer entfallen zwei Drittel der Mandate auf die Wahlgruppe 1 der Betriebsinhaber und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie ein Drittel auf die Wahlgruppe 2 der Arbeitnehmer. Die gewählten Vertreter sind Mitglieder der Hauptversammlung, dem höchsten Gremium der Landwirtschaftskammer. Sie sind gleichzeitig Mitglieder der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer in ihrem jeweiligen Wahlbezirk. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt am 1. Dezember. In den 15 Wahlbezirken, in denen in diesem Jahr nicht gewählt wurde, stehen in drei Jahren Neuwahlen an.

Insgesamt waren 66 000 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben, 63 000 in der Wahlgruppe 1 und knapp 3 000 in der Wahlgruppe 2. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung lag bei knapp 39 Prozent in der Wahlgruppe 1 und 22 Prozent in der Wahlgruppe 2. Die höchste Wahlbeteiligung der Wahlgruppe 1 lag mit mehr als 50 Prozent in den Wahlbezirken Aachen und Heinsberg und bei der Wahlgruppe 2 mit 41 Prozent ebenfalls in Aachen. Mit 46 Personen ziehen fast fünfzig Prozent der 93 neu gewählten Mitglieder zur Landwirtschaftskammer erstmals ins Kammerparlament ein.

Einmal jährlich treten sämtliche Kammermitglieder in der Hauptversammlung - dem Kammerparlament - zusammen. Nach jeder Kammerwahl werden in der Hauptversammlung der Präsident, seine beiden Stellvertreter, die übrigen Mitglieder des Hauptausschusses sowie die Mitglieder der beiden anderen Verwaltungsausschüsse gewählt. In der Hauptversammlung beschließen die Mitglieder unter anderem den Haushaltsplan der Landwirtschaftskammer.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2008