Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

Pferd im Schnee

Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter gilt. Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist der 1. Januar 2009. Wer Rinder hält, muss in den neuen Meldebogen auch das Haltungssystem, wie ganzjährige oder saisonale Stall- oder Weidehaltung, eintragen.

Tierhalter, die bereits bei der Tierseuchenkasse bekannt sind, haben Ende Dezember automatisch einen Meldebogen erhalten. Alle der Tierseuchenkasse bisher nicht bekannten Tierhalter müssen die Meldung formlos schriftlich abgeben. Informationen sowie ein Meldebogen sind unter www.tierseuchenkasse.nrw.de zu finden.

Werden die für das Beitragsjahr 2009 maßgeblichen Tierzahlen nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, wird für die Beitragserhebung die Tierzahl des Vorjahres herangezogen. Wer am 15. Februar 2009 mehr als 49 Pferde, 49 Rinder, 99 Schweine, 49 Schafe oder Ziegen, 49 Stück Gehegewild, 999 Hühner, Gänse, Enten oder Truthühner oder zehn Bienenvölker hält, muss seinen Tierbestand auch zum 15. Februar melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Bestand seit 1. Januar um mehr als zehn Prozent erhöht hat.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten . Weitere Informationen gibt es unter Telefon: 0251 / 28 98 20.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2009