Unkrautfrei ohne Reue

Löwenzahn auf einer Wegfläche

Auf allen Flächen, die nicht gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzt werden, ist der Einsatz von Unkrautvernichtern verboten. Wie man das lästige Grünzeug zum Beispiel auf Gehwegen und Plätzen loswerden kann, ohne dem Grundwasser zu schaden und mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, darüber informiert das Faltblatt „Unkrautfrei ohne Reue“ des Arbeitskreises Pflanzenschutzmittel-Information. Wie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, bietet die Information neben einer Erläuterung, was erlaubt und was verboten ist, umfangreiche Informationen über alternative Möglichkeiten der Unkrautbekämpfung.

Neben mechanischen Verfahren, wie Hochdruckreiniger, Fugenkratzer und Stahlbürsten, werden auch thermische Möglichkeiten, bei dem die Unkräuter abgeflämmt werden, vorgestellt. Außerdem gibt es nützliche Tipps, wie beim erlaubten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Garten eine unnötige Belastung des Grundwassers vermieden werden kann. Das Faltblatt kann bestellt werden bei der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Josef-Wirmer-Straße 3, 53123 Bonn, Telefon: 0228 / 919140, oder unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de heruntergeladen werden.

Der Arbeitskreis Pflanzenschutzmittel-Information ist ein Zusammenschluss von Verbänden und Unternehmen der Wasserwirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaues, gärtnerischer Handelsverbände, der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, der Verbraucherberatung und verschiedener Umweltbehörden sowie der Pflanzenschutzmittelanbieter. Ziel des Arbeitskreises ist es, den nicht bestimmungsgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verhindern, um damit die Gewässer zu schützen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 11.03.2009