Beerenobst - jetzt aus dem Vollen schöpfen

Rote Johannisbeeren
Rote Johannisbeeren. Foto: Landgard

Obwohl die Zeit des Selbstpflückens zu Ende geht, stehen noch bis in den August hinein reichlich frische Erdbeeren zur Verfügung, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Möglich ist dies durch späte Sorten und neue Pflanzungen im Mai.

Bereits Mitte Juni reiften die ersten Himbeeren, die möglichst frisch auf den Tisch kommen sollten. Auch Johannisbeeren und Stachelbeeren sind schon reif. Auf Heidelbeeren müssen die Freunde dieses Beerenobstes auch nicht mehr lange warten. Den Abschluss bildet die Brombeere ab Mitte Juli.

Himbeeren werden dank spätreifender Sorten bis zum ersten Frost gepflückt. Auf etwa 120 Hektar wachsen sie in NRW. Die Ernte roter Johannisbeeren erstreckt sich bis in den September. Hauptsorte im Juli ist Rovada. Sie eignet sich hervorragend zur Verarbeitung, aber auch sehr gut zum Frischverzehr. In NRW stehen Johannisbeeren auf etwa 150 Hektar, wovon 50 Hektar zur Verarbeitung zu Marmelade angebaut werden. Ausgedehnt wurde in den vergangenen Jahren der Anbau von Heidelbeeren. Mittlerweile wächst diese beliebte, leckere und gesunde Frucht in NRW auf etwa 70 Hektar heran.

Die Beerenfrüchte aus der Region eignen sich nicht für lange Transportwege, die wertvollen Inhaltsstoffe und das feine Aroma würden schnell auf der Strecke bleiben. Deshalb vermarkten die Obstbauern das Weichobst grundsätzlich tagesfrisch. Im Gegensatz zu Heidelbeeren und Stachelbeeren kann das andere Beerenobst nach der Ernte nicht nachreifen, so dass die Früchte zum perfekten Reifezeitpunkt gepflückt werden.

Allen Beerensorten gemeinsam sind ihre auffallenden Farben von kräftig rot bis blau-violett. Im menschlichen Organismus leisten diese Farbstoffe aus der Gruppe der Flavonoide sowie auch die für das Aroma mitverantwortlichen Phenolsäuren wertvolle Dienste. Hinzu kommt, dass Beeren kaum Kalorien haben.

Adressen von Direktvermarktern, die Beerenobst anbieten, finden Sie unter

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 01.07.2009